Ausnahmeregelung zur Luftreinhaltung Neue EU-Richtlinie hilft gegen Fahrverbote

Von Nick Luhmann 1 min Lesedauer

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Dank der neuen EU-Richtlinie zur besseren Luftqualität müssen Städte bei Überschreitungen nicht sofort Fahrverbote aussprechen. Sie dürfen nun bis zu 18 Tage im Jahr die Grenzwerte überschreiten. Das lobt der ZDK.

Bei der Auswertung der Luftqualität gibt die neue EU-Richtlinie den Städten mehr Spielraum. Sie können künftig an bis zu 18 Tagen im Jahr die Grenzwerte überschreiten, ohne Fahrverbote aussprechen zu müssen.(Bild:  frei lizenziert /  Pixabay)
Bei der Auswertung der Luftqualität gibt die neue EU-Richtlinie den Städten mehr Spielraum. Sie können künftig an bis zu 18 Tagen im Jahr die Grenzwerte überschreiten, ohne Fahrverbote aussprechen zu müssen.
(Bild: frei lizenziert / Pixabay)

Die am Mittwoch (24. April) vom Europäischen Parlament verabschiedete Luftqualitätsrichtlinie bietet nach Ansicht des Zentralverbands Deutsches Kfz-Gewerbe (ZDK) genügend Flexibilität, um Fahrverbote möglichst zu vermeiden. So dürfen Städte bei vielen Stoffen an bis zu 18 Tagen im Jahr über dem Grenzwert liegen. Außerdem können sie besondere saisonale Gründe oder Gründe höherer Gewalt geltend machen, um von zusätzlichen Flexibilitäten Gebrauch machen zu können.

„Diese Flexibilität ist entscheidend, um die praktische Umsetzung zum Schutz besonders empfindlicher und gefährdeter Bevölkerungsgruppen einerseits zu gewährleisten und andererseits Fahrverbote etwa für Berufspendler und Lieferverkehre möglichst zu vermeiden“, sagt ZDK-Hauptgeschäftsführer Dr. Kurt-Christian Scheel. „Auto-Mobilität ist ein wichtiges Gut und muss neben den technischen Möglichkeiten auch die Verfügbarkeit und Bezahlbarkeit für die Nutzerinnen und Nutzer berücksichtigen.“

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