Neue HU-Vorschriften kommen gut an
Der Bundesrat hat neue Vorschriften zur technischen Fahrzeugüberwachung beschlossen. Aus Sicht des ZDK ist das der richtige Schritt.

Der ZDK hat die vom Bundesrat beschlossenen neuen Vorschriften zur technischen Fahrzeugüberwachung als richtigen Schritt zu noch mehr Verkehrssicherheit begrüßt. Die Neufassung trage dem technischen Fortschritt in der Fahrzeug- und Prüftechnik Rechnung, sagte ein ZDK-Sprecher. So sei der Mängelkatalog der Hauptuntersuchung (HU) im Sinne einer eindeutigen, klaren Mängelbeschreibung und einer gestrafften Zuordnung zu den einzelnen Mängelklassen überarbeitet worden. Damit solle eine bundeseinheitliche Bewertung der festgestellten Mängel durch die HU-Prüfer sichergestellt werden.
Die Abgasuntersuchung (AU) ist und bleibt auch mit dem Inkrafttreten der neuen Vorschriften eine werkstattorientierte Prüfung und kann weiterhin von AU-anerkannten Kfz-Meisterbetrieben wie bisher durchgeführt werden. Eine AU dürfe jedoch nun frühestens zwei Monate vor der Hauptuntersuchung von dem AU-Betrieb erfolgen.
Für die Kfz-Betriebe, die als Prüfstützpunkt den HU-Service durch die Überwachungsinstitutionen für ihre Kunden anbieten, ändere sich nichts Wesentliches, so der ZDK-Sprecher. Moderne Kraftfahrzeuge auf Kundenwunsch für die HU vorzubereiten sei eine wichtige Serviceleistung, die dem Autofahrer weiterhin durch die Kfz-Meisterbetriebe angeboten werden könne.
Neben den Neuerungen bei der HU werde sich auch bei der Sicherheitsprüfung (SP) für schwere Nutzfahrzeuge einiges ändern. Um die Qualität der SP zu verbessern, seien auch hier die Vorschriften angepasst worden. Hier gehe es insbesondere um die Prüfung sicherheitsrelevanter, elektronisch geregelter Fahrzeugsysteme, die Anpassung der Prüfumfänge mit einer deutlicheren Mängelbeschreibung und die Aufnahme neuer Prüfpunkte.
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