Neue Lehrgänge für Kfz-Mechatroniker
Die überbetrieblichen Lehrgänge in der beruflichen Fachbildung von Kfz-Mechatroniker-Azubis wurden überarbeitet. ZDK-Referent Joachim Syha empfiehlt Bildungszentren, bald die neuen Kurse anzubieten.
Die überbetrieblichen Lehrgänge in der beruflichen Fachbildung für Auszubildende des Berufs Kfz-Mechatroniker wurden überarbeitet. Darüber informierte ZDK-Referent Joachim Syha die Ausbilder an überbetrieblichen Bildungseinrichtungen des Handwerks. Die Richtlinien für die neuen Lehrgänge sind bereits in Kraft getreten, sofern die örtlich zuständige Handwerkskammer oder Innung sie genehmigt haben.
Syha riet den Bildungszentren im Rahmen der ZDK-Ausbildertagung in Frankfurt, sie sollten möglichst bald nur noch die neuen Lehrgänge anbieten, denn die Übergangsfrist sei kurz. Für die Maßnahmen nach alten Vorgaben gebe es nur noch bis zum 31. Juli 2011 Fördergelder.
Die wichtigste Änderung: Im neuen System gibt es sechs statt bislang fünf Lehrgänge in der beruflichen Fachbildung für Kfz-Mechatroniker. Die gesamte Dauer beträgt aber nach wie vor sechs Wochen. Die ersten drei Kurse müssen die Azubis in ihrem zweiten Ausbildungsjahr besuchen, den vierten im zweiten oder dritten, die beiden letzten dann ab dem dritten Lehrjahr. Die Inhalte sind an die aktuellen technischen Entwicklungen angepasst, grundsätzlich ähneln die Unterweisungspläne aber stark ihren Vorgängern.
Die neuen Lehrgänge im Überblick
Der erste Lehrgang „Diagnosetechnik 1“ befasst sich mit elektrischen Systemen, Sensoren und Aktoren. Das zweite Modul ist neu hinzugenommen und behandelt die „Instandsetzung von Fahrzeugbaugruppen und -systemen“. Es soll sowohl Komponenten des Otto- und Dieselmotors als auch alternative Antriebe behandeln.
Der dritte Kurs mit dem Titel „Diagnosetechnik 2“ hat wie sein Vorgänger die Motormanagementsysteme als Schwerpunktthema. Die letzten drei Lehrgänge befassen sich mit Fahrwerk und Bremsen („Diagnosetechnik 3“), Datenübertragung und -verknüpfung („Diagnosetechnik 4“) sowie verknüpften Fahrzeugsystemen („Diagnosetechnik 5“).
Für alle Kurse gelten Vorgaben, die die Bildungsstätten bei der Organisation und Durchführung der Lehrgänge unbedingt berücksichtigen sollten. Beispielsweise müssen sie auf branchenspezifische Besonderheiten eingehen und sich an den betrieblichen Arbeitsabläufen orientieren. Die maximal erlaubte Teilnehmerzahl dürfen sie nur in absoluten Ausnahmefällen überschreiten, Verstöße gegen diese Grenze keinesfalls schon in ihrer Planung einkalkulieren. Und wenn ein Auszubildender wegen Berufsschulunterrichts einzelne Lehrgangstage versäumt, muss er sie so schnell wie möglich nachholen.
Viele aktuelle Informationen zu den Lehrgängen der überbetrieblichen Unterweisung hält der ZDK auf einer eigenen Homepage bereit.
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