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Externe Architekten sollen es regeln
Eine Stellungnahme der Opel-Vertriebsspitze hilft den Partnern nicht weiter: „Eine zügige Unterschrift mit Einhaltung der Fristen ist in beiderseitigem Interesse.“ Der Zeitplan sei eine wichtige Voraussetzung dafür gewesen, dass dem VDOH umfangreiche Bestandsschutz-Regelungen gewährt worden seien. Auch die Begrenzung der Investitionssumme für die Außen-CI-Maßnahmen auf 30.000 Euro solle den Partnern eine eventuelle Unsicherheit nehmen.
Zur Frage, ob Partner mit besonderem Klärungsbedarf auf Anfrage ihren Umsetzungsplan noch vor Zeichnung des neuen Vertrags erhalten könnten, wollte sich Opel nicht äußern.
Zumindest aber betreibt der Hersteller einen erheblichen Aufwand, um sicherzustellen, dass die CI-Maßnahmen bei den Partnern vernünftig geplant und umgesetzt werden. Opel hat bundesweit etwa ein Dutzend Architekturbüros beauftragt, die Händler vor Ort zu beraten und so dazu beizutragen, dass die Umsetzungspläne einvernehmlich verabschiedet werden können. Die Händler werden darauf vertrauen müssen, dass in diesem Rahmen Lösungen gefunden werden, die optisch so ansprechend und funktional so akzeptabel sind, dass sich bauliche Anschlussmaßnahmen, die die Partner voll zu tragen hätten, in Grenzen halten oder komplett unnötig sind.
Bestandshändler müssen vorerst nicht mehr Fläche bieten
Zum ebenfalls unter den Partnern diskutierten Thema Ausstellungsfläche stellte Thomas Bieling noch einmal klar, dass hier der ausgehandelte Bestandsschutz insofern greife, dass kein Bestandshändler ab 2013 mehr Showroomfläche zur Verfügung stellen müsse als bisher – vorausgesetzt, er erfüllt die gegenwärtigen Anforderungen des aktuellen Vertrags.
Die Ausstellungsfläche für Opel-Neuwagen orientiert sich ansonsten an einer Standortpotenzialberechnung, die anlässlich des neuen Vertrags für jeden Partner aktualisiert wurde. Dieser Berechnung liegt der von Opel mittelfristig angestrebte Marktanteil in Höhe von zehn Prozent zugrunde, was bei einigen Partnern aufgrund der noch nicht absehbaren Realisierbarkeit für Unmut sorgt.
Allerdings beschwichtigt Thomas Bieling: „Die Standortpotenzialberechnung hat ausschließlich Relevanz für die gestaffelte Anforderung der Ausstellungsfläche“. Hier aber greife der Bestandsschutz. Zudem hätten sich die Anforderungen auch nur auf dem Papier erhöht, da im Gegensatz zu bisher jetzt auch Büroflächen zur Ausstellungsfläche hinzuzählen würden.
Auf Seite 3: Entweder Ehe oder Scheidung
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