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Entweder Ehe oder Scheidung
Ein weiterer Punkt, den Rechtsanwalt Christian Genzow kritisch sieht, ist der Mangel an Alternativen für Partner, die ihren Händlervertrag nun möglicherweise abgeben wollen. Denn der neue Vertrag für die reinen Opel-Servicepartner ist zwar fertig. Opel will seinen Handelspartnern diese Option aber offenbar gar nicht ermöglichen. Das sagt der Hersteller zwar nicht direkt: „Wir gehen davon aus, dass alle unsere Vertragspartner basierend auf der aktuell positiven Entwicklung von Produkten und Verkäufen der Marke Opel den neuen mit dem VDOH partnerschaftlich verhandelten Vertrag annehmen werden“, heißt es aus Rüsselsheim.
In Händlerkreisen weiß man aber, dass Opel wie andere Hersteller auch die jüngste Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Anlass nimmt, scheidenden Händlern eine einjährige „Abkühlungsphase“ aufzuerlegen, bevor sie sich wieder um einen Servicevertrag bewerben dürfen.
Christian Genzow ist sich allerdings sicher, dass diese Position auf Dauer nicht zu halten sein wird: „Gegen die entsprechende BGH-Entscheidung wurde bereits Verfassungsbeschwerde eingelegt“. Denn der Bundesgerichtshof habe es beim „MAN-Urteil“ versäumt, die für den gesamten EU-Raum relevante Entscheidung zunächst dem Europäischen Gerichtshof vorzulegen. Zudem gelte im Falle bereits bestehender Serviceverträge eine andere Rechtslage. Mehrere neue Klagen hierzu aus verschiedenen Fabrikatsnetzen hat der Kölner Anwalt bereits eingereicht.
Der VDOH hatte zuletzt Ende September noch nachträgliche Verbesserungen beim Investitionsschutz sowie bei den CI-Standards für die Opel-Händler erreicht. Generell gibt es bei den Kernstandards der neuen Vereinbarung einen weitgehenden Bestandsschutz zugunsten der Partner. Gearbeitet wird derzeit noch an der künftigen Vereinbarung für die Opel-Vermittler.
Die neuen Opel- und Ford-Verträge sind für die Kfz-Branche von besonderem Interesse, da ihnen Signalwirkung im Hinblick auf das Bestreben der Hersteller und Importeure zugeschrieben wird, im Zuge der Neuregelung der GVO mehr Markentrennung im Kfz-Handel durchzusetzen.
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