Scheinwerferprüfung Neue Pflicht zum Licht

Von Steffen Dominsky 7 min Lesedauer

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Zugegeben: Die „Scheinwerfergeräterichtlinie“, die 2020 neu veröffentlicht wurde, brachte allen voran für Hersteller derartiger Werkzeuge Neuerungen mit sich. Eine dieser betrifft aber ganz aktuell auch Kfz-Betriebe und Überwachungsorganisationen.

Schau mir in die Linse, Kleines: Einen zeitgemäßen Standard in Sachen Scheinwerfereinstell-Prüfgeräte (SEP) definiert die neue SEP-Richtlinie. Sie hat ganz aktuell auch Auswirkungen auf Werkstätten.(Bild:  Beissbarth)
Schau mir in die Linse, Kleines: Einen zeitgemäßen Standard in Sachen Scheinwerfereinstell-Prüfgeräte (SEP) definiert die neue SEP-Richtlinie. Sie hat ganz aktuell auch Auswirkungen auf Werkstätten.
(Bild: Beissbarth)

Alles neu macht der Mai, sagt der Volksmund. In Sachen Recht und Gesetz ist es meist der 1. Januar eines jeden Jahres, der neue Vorschriften, Verordnungen und Richtlinien wirksam werden lässt. Aktuelles Beispiel im Fall Kfz-Service: die „Richtlinie für die Prüfung von Scheinwerfereinstell-Prüfgeräten“, kurz Scheinwerfergeräterichtlinie, noch kürzer SEP-RiLi. Im August 2020 veröffentlicht, trat sie in zwei Schritten in Kraft. Im ersten Schritt wurde die neue Geräterichtlinie zum 1. Januar 2021 wirksam. Sie gilt seitdem für alle erstmals zur Zulassung („Baumusterprüfung“) vorgestellte Scheinwerfereinstell-Prüfgeräte (SEP).

Im zweiten Schritt wurde die SEP-RiLi zum 1. Januar 2023 wirksam und gilt seitdem für sämtliche seitdem neu produzierten SEP. Nachdem bis vergangenen Sommer beim TÜV Nord – er ist die für die Zulassung von SEP von Vater Staat beauftragte Instanz – exakt null Geräte zur Baumusterprüfung vorstellig wurden, ist klar: Vor Kurzem wurde es für alle Beteiligten zum ersten Mal ernst. In erster Linie für die Hersteller der Geräte, in zweiter aber auch für Werkstätten. Denn besonders eine Neuerung, die die jüngste Richtlinie mit sich bringt, betrifft auch sie – gleich mehr dazu.