Neue Regeln für den Onlinehandel
Ab dem 13. Juni gelten neue Regelungen für den Fernabsatz. Welche Auswirkungen dies auf Kfz-Betriebe hat, erläutert der ZDK in der Broschüre „Fernabsatzverträge in der Kfz-Branche“.

Der Internetvertrieb hat in den vergangenen Jahren wesentlich an Bedeutung gewonnen, auch im Kfz-Gewerbe. Dabei haben sich die Vorgaben des Gesetzgebers immer wieder verändert. Ab dem 13. Juni tritt die Umsetzung der europäischen Verbraucherrechterichtlinie in deutsches Recht in Kraft. Welche Folgen das generell für die Kfz-Branche hat, verdeutlichte jüngst ZDK-Referent Patrick Kaiser im Gespräch mit »kfz-betrieb«.
Mit Inkrafttreten der Richtlinie für Verbraucherrechte gelten unter anderem neue Regeln für im Fernabsatz geschlossene Verträge. Aus Sicht des Gesetzgebers ist bei Fernabsatzverträgen der Verbraucher aufgrund der Unsichtbarkeit des Vertragspartners und des Produkts besonders gefährdet. Entsprechend schreibt die EU den Verbraucherschutz groß und will mit den neuen Vorgaben ein stärkeres Vertrauen in E-Commerce-Geschäfte aufbauen.
Künftig muss der Onlinehändler den Verbraucher sowohl sprachlich als auch optisch in klarer und unmissverständlicher Form über seine besonderen Rechte informieren. Dabei ist das Widerrufsrecht ein wesentliches Element.
Wichtige Änderungen sind:
- Widerrufsfrist: Die Widerrufsfrist wird für alle EU-Mitgliedstaaten auf 14 Tage ab Erhalt der Ware festgelegt. Bisher betrug die Mindestfrist in einigen Ländern nur 7 Tage.
- Widerrufsrecht bei falscher Belehrung: Das sogenannte „ewige Widerrufsrecht“ wird abgeschafft. Im Falle einer fehlenden oder nicht korrekten Widerrufsbelehrung verlängert sich das Widerrufsrecht nach Ablauf der 14-Tages-Frist auf dann 12 Monate und 14 Tage.
- Widerrufserklärung: Verbraucher müssen den Widerruf in Zukunft ausdrücklich erklären. Das bloße Zurücksenden der Ware, wie es derzeit möglich ist, reicht künftig nicht mehr aus.
Neu ist auch, dass die Regelungen für Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen nunmehr in separaten Vorschriften enthalten sind. Da den Kfz-Betrieben die notwendigen Informationen und Unterlagen regelmäßig von den Banken und Finanzdienstleistern zur Verfügung gestellt werden, haben wir uns entschlossen, auf eine detaillierte Darstellung der Regelungen über Finanzdienstleistungen zu verzichten.
Die neuen Vorschriften, die ab dem 13. Juni gelten, hat der ZDK in der Broschüre „Fernabsatzverträge in der Kfz-Branche“ zusammengefasst. Dabei wurden die Ausführungen um die praxisrelevanten Gesetztestexte sowie die gesetzlich verankerten, aktuellen Muster für die Widerrufsbelehrung und Widerrufsinformation ergänzt. Mitglieder der Verbandsorganisation finden die Publikation auf den internen Webseiten.
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