Neue VW-Verträge: Hersteller will maximale Kontrolle
Der VW- und Audi-Partnerverband prüft aktuell den Entwurf des neuen VW-Händlervertrags. In einer ersten Einschätzung äußert der Verband Zweifel daran, dass der Vertrag die von VW verkündete partnerschaftliche Strategie widerspiegelt. Er sieht stattdessen viele einseitige Verpflichtungen.

Der Volkswagen- und Audi-Partnerverband hat Zweifel daran geäußert, ob der jetzt vorliegende Entwurf des neuen VW-Händlervertrags die von VW verkündete neue, partnerschaftliche Strategie widerspiegelt. Das geht aus einem aktuellen Rundschreiben des Verbands hervor, das »kfz-betrieb« vorliegt. Nach einer ersten Prüfung kommt der Händlerverband zu dem Schluss, dass viele Themen von einseitigen Verpflichtungen der Partner geprägt seien. VW vermeide dagegen die Verbindlichkeit gegenüber seinen Partnern durch viele Öffnungsklauseln.
VW hatte im Oktober angekündigt, Ende des ersten Quartals 2018 die Händlerverträge zu kündigen. Anschließend will der Konzern den Händlern, mit denen er weiter zusammenarbeiten möchte, neue Verträge anbieten. VW Vertriebsvorstand Jürgen Stackmann hatte damals angekündigt, dass mit dem neuen Vertrag „der Handel für Volkswagen die zentrale Schnittstelle zum Kunden bleibt“. Man wolle mit der Neuregelung die „unternehmerischen Potenziale und Initiativen für einen nachhaltigen Return on Sales freisetzen“.
Wichtige Regelungen einseitig änderbar
Der Verband nennt in seinem Rundschreiben verschiedene konkrete Kritikpunkte. So seien die Regelungen zu Marge und Bonus befristet. Volkswagen behalte sich zudem vor, jederzeit einseitig eine neue Vergütungsregelung festlegen zu können. Dabei geht es um wesentliche Ertragsbestandteile eines Autohauses, die nun in der Hand des Herstellers liegen.
Ähnliches gilt für viele andere Themenfelder, die nach dem aktuellen Entwurf nicht mehr Bestandteil des Vertrags sind, sondern in Richtlinien verlagert werden. Diese wiederum will der Hersteller künftig unterjährig und ebenfalls ohne jegliche Abstimmung einseitig ändern können. Dies beurteilt der Verband als deutliche Schwächung der Position der VW-Partner.
Unternehmerische Entscheidungshoheit eingeschränkt
Zudem will künftig allein VW entscheiden, wer neue Handels- und Serviceformate umsetzen soll oder kann. Ob Vollfunktionsbetrieb, Servicebetrieb oder Innenstadtshop: Der Hersteller bestimmt, wo was umgesetzt werden soll. Gleichzeitig sei jegliche Bündelung von Vertriebsaktivitäten untersagt und selbst die Einrichtung von Verkaufs- und Auslieferungsstellen werde zustimmungspflichtig, schreibt der Verband, und kritisiert, dass die Entscheidungshoheit des Unternehmens somit noch stärker eingeschränkt werde als in den geltenden Verträgen.
Ein Streitpunkt ist zudem die Hoheit über die Kundendaten. Laut Verband besagen die Verträge, dass ein großer Datenpool für VW geschaffen werden soll. Eine gemeinsame Nutzung für eine bessere Kundenorientierung und Betreuung bleibe dagegen offen. CRM-Lösungen und Datenmanagement seien nicht klar geregelt. Gleichzeitig nehme sich der Hersteller das Recht auf Direktvertrieb heraus, während die Rechte des Händlers, der gegebenenfalls die Beratung und Vorarbeit geleistet habe, im neuen Vertrag nicht festgeschrieben seien.
Über die Regelungen zu „Online Remote Update“ und „Online Remote Diagnose“ würden VW im Servicevertrag auch „andere Fernzugriffe“ zugesichert. „Das ist ein Vorbehalt des Direktgeschäfts ohne jegliche Kompensation“, kritisiert der Händlerverband.
Verband will Gespräch suchen
Auch die anderen VW-Konzernmarken haben neue Verträge oder Anpassungen angekündigt. Der neue Audi-Vertrag liegt dem Händlerverband ebenfalls bereits vor, die zur Prüfung nötigen Richtlinien will Audi nach Auskunft des Verbands bis Weihnachten liefern. Der Händlerverband will nach Abschluss der juristischen Prüfung das Gespräch mit den Fabrikaten suchen, um – wo nötig – bessere Lösungen zu erarbeiten und die vorhandenen Widersprüche und Zielkonflikte aufzulösen. „Bereits in der Vergangenheit hat der Verband die Bereitschaft der deutschen Händler zu Veränderung betont, aber dafür faire Rahmenbedingungen und Ertragschancen gefordert“, heißt es in dem Rundschreiben.
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