:quality(80)/p7i.vogel.de/wcms/dc/f4/dcf4f1e2983d92ba7b3cabfcdcaacb2b/0104989853.jpeg)
EU Neuer GVO-Entwurf gestattet Agentursystem nur unter strengen Auflagen
Die EU will das Agenturmodell an strenge Voraussetzungen geknüpft wissen und den Direktvertrieb künftig an Regeln gebunden haben. Das zumindest sind die Leitlinien, die die EU-Kommission im Entwurf zur neuen Vertikal-GVO vorgibt. Für den Autohandel gilt dies als wichtiges positives Signal.

Mehr als 100 Seiten umfasst der Entwurf zur neuen Gruppenfreistellungsverordnung für vertikale Vereinbarungen (Vertikal-GVO) nebst den ergänzenden Leitlinien, den die EU-Kommission als oberste Hüterin des europäischen Wettbewerbsrechts vergangenen Freitag in Brüssel vorgelegt hat. Eine detaillierte Bewertung durch den Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) steht noch aus. Aber zwei Themen der branchenübergreifenden Verordnung und der Leitlinien seien für den Autohandel besonders wichtig und zeigten deutlich die Position der EU-Kommission, erklärte Antje Woltermann, Geschäftsführerin der ZDK-Abteilung Betriebs- und Volkswirtschaft, Fabrikate.
Zum einen halte die EU-Kommission zukünftig veränderte Regelungen für den sogenannten zweigleisigen Vertrieb für erforderlich. In der Vergangenheit sei es eher die Ausnahme gewesen, dass Hersteller in direkten Wettbewerb zu ihren Händlern getreten seien, so Woltermann. Das habe sich durch die Entwicklung des Onlinegeschäfts stark gewandelt.
Voller Zugriff mit dem Monatsabo Digital
-
Alle Inhalte werbefrei
Inklusive sämtlicher
Artikel
-
Digitales Heftarchiv
Alle Ausgaben von 2004 bis heute
-
Nach dem Probezeitraum 16,90 € / Monat
Jederzeit kündbar
Sie haben bereits ein Konto? Hier einloggen
Weitere Angebote erkunden