Neues Eichgesetz: Viele Prüfungen überflüssig
Ein zum 1. Januar in Kraft getretenes neues Eichgesetz bringt allerlei Veränderungen mit sich – auch für Kfz-Betriebe.

Beim Bier hört der Spaß für den Bayer auf! Wer einen halben bzw. ganzen Liter bezahlt, der möchte den auch haben. Warum sonst verfügen Bier- und viele andere Flüssigkeitsbehältnisse über ein Füllmaß, das sogenannte Eichmaß? Entsprechend erzürnt es den Hopfenkonsumenten, hält sich der Aus- bzw. Einschänkende nicht daran – der Fachmann spricht hier vom sogenannten „Unterschank“. Der kommt bei Oktoberfest und Co. in letzter Zeit derart häufig vor, dass sich im Süden der Republik mit dem „Verein gegen betrügerisches Einschenken e. V.“ sogar eine interessante Form des fundamentalen Verbraucherschutzes formiert hat.
Genau den hat Vater Staat im Fokus, geht es im geschäftlichen bzw. amtlichen Umfeld um das Messen von Volumen, Drücken, Maßen und dergleichen. Und nachdem es die europäische Union gern genauso mag, gibt es bereits seit 2013 die deutsche Version eines europaweiten Eichgesetzes. Dessen Umsetzung in Form einer neuen Eichverordnung trat zum 1. Januar in Kraft. Sie bringt nicht nur Veränderungen für Bäcker, Obstverkäufer und Anbieter von Stromzählern mit sich. Auch Kfz-Betriebe sind von der „Neuregelung des gesetzlichen Messwesens und zur Anpassung an europäische Gesetzgebung“ („MessEG“) betroffen.
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