Newsletter-Bestätigung nur mit Einwilligung
Auch bei der Versendung einer Bestätigung für ein Newsletter-Abo muss zuvor eine Einwilligung des Empfängers vorliegen. Zu diesem Urteil kam nun das OLG München.

Elektronische Werbung bedarf grundsätzlich der vorherigen ausdrücklichen Einwilligung des Werbeempfängers. Dies gilt auch, sofern es sich nicht um eine unmittelbare Werbe-E-Mail handelt, sondern um die Bestätigung einer Bestellung eines Newsletters im Double-opt-in-Verfahren. Auch die Bestätigung stellt eine belästigende Werbung dar, wenn sie ohne ausdrückliche vorherige Einwilligung versendet wird. Zu diesem Ergebnis kamen die Richter beim Oberlandesgericht (OLG) in München (Az. 29 U 1682/12).
In dem zugrunde liegenden Fall hat der Beklagte eine E-Mail versandt, in der der Kläger zur Bestätigung eines Newsletter-Abonnements aufgefordert wird. Eine ausdrückliche Einwilligung des Klägers lag nicht vor. Nun hat das OLG München den Werbenden zu einer Unterlassung der Versendung dieser E-Mail verurteilt.
Dabei stellten die Richter klar: Die Beweislast für das Vorliegen einer Einwilligung trägt generell der Werbende. „Insoweit ist zu empfehlen, dass entweder eine schriftliche Einwilligungserklärung vorgelegt werden kann oder eine solche elektronisch gespeichert wird“, ergänzt die ZLW-Rechtsabteilung.
Bereits 2009 hatte der Bundesgerichtshof eine grundlegende Entscheidung getroffen (Az: I ZR 218/07). Damals hatten die Richter die einmalige Übermittlung einer Werbe-E-Mail an einen Gewerbetreibenden ohne ausdrückliche vorherige Einwilligung als wettbewerbswidrig angesehen.
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