Nur für den Nutzen zahlen

Redakteur: Dipl. Ing. (FH) Konrad Wenz

Längst ist Leasing für Werkstattausrüstung kein Ersatz mehr für die mangelnde Zahlungsfähigkeit - vielmehr nutzen die Werkstätten ihre Möglichkeiten.

So ändern sich die Zeiten: Früher mussten die Werkstätten mehr oder weniger verschämt nachfragen, wenn sie ihre Werkstattausrüstung nicht sofort zahlen wollten. „Kann man das auch leasen“, hieß es dann, allerdings sehr selten. Die Blöße, ein Werkstattgerät nicht bar bezahlen zu können oder zu wollen, hat sich die Werkstatt vor dem Lieferanten selten gegeben.

Das ist heute vollkommen anders: Längst ist das Leasing von Werkstattausrüstung kein Ersatz mehr für mangelnde Zahlungsfähigkeit. Vielmehr „wird die Werkstatt, die durch Leasing ihre schlechte Liquidität überbrücken will, kein Geldinstitut finden, das ihr bei der Einkaufsfinanzierung hilft“, erläutert Bernd Schretter, Produktmanager im Geschäftsbereich Werkstatteinrichtungen bei Stahlgruber. Grundsätzlich spiele es aber keine Rolle, ob eine Einmannwerkstatt ihre Hebebühne oder größere Werkstätten ganze Arbeitsplätze leasen wollten.

Längst haben die Werkstattausrüster Leasingangebote als Verkaufshilfe für sich entdeckt. „Sie sind Bestandteil unserer schriftlichen Angebote. Unser Außendienst spricht das Thema in der Werkstatt an – das aktive Angebot des Leasings wird von uns immer mehr forciert“, sagt Schretter.

Allerdings glaubt er nicht, dass sein Unternehmen die Produkte einmal nur mit einem Leasingpreis bewerben wird. Der Wettbewerber Maha geht hier schon einen Schritt weiter. In einer speziellen Leasingbroschüre bietet das Unternehmen die meisten seiner Werkstattausrüstungsprodukte mit einer Rate bezogen auf eine Laufzeit von 72 Monaten an. „Wir möchten auch Einsteigern und kleineren Werkstätten die Möglichkeit bieten, mit Premium-Workshop-Equipment zu arbeiten. Gerade in der Startphase eines Unternehmens ist es notwendig, dass man sich auf seine Werkstattausrüstung verlassen kann,“ sagt Maha-Marketingleiter Hans-Peter Gorbach.

Die Vorteile

Werkstätten können aber noch andere Vorteile aus dem Leasen von Werkstattausrüstung ziehen, beispielsweise binden sie nicht mehr so viel Kapital in ihrer Ausrüstung. „Im Zusammenhang mit einer Basel-II-Einstufung kann sich gerade das positiv auswirken“, weiß Schretter.

Geleast werden kann heute nahezu alles. „Allerdings wollen die Leasinggesellschaften häufig eine Typ- und/oder Seriennummer“, berichtet Schretter. Die geleaste Werkstattausrüstung müsse einwandfrei definierbar sein. Deshalb würde das Werkzeug für den Mechaniker in der Regel keinen Leasinggeber finden. Das ist auch nachvollziehbar, weil die Ausrüstungsgegenstände für die Leasingdauer Eigentum des Leasinggebers bleiben.

Vorteile bietet das Leasing immer dann, wenn es sich um schnelllebige Technik handelt, beispielsweise um Diagnosegeräte. „Eine Laufzeit von vier Jahren entspricht in diesem Bereich schon fast einer Gerätegeneration“, sagt Schretter. Da sei es für die Werkstätten von Vorteil, wenn sie nach Ablauf der Leasingzeit das Gerät problemlos gegen ein neues austauschen könnten.

Früher hätten die Werkstätten häufig ein Gerät geleast und es nach drei oder vier Jahren zu einem Ablösebetrag übernommen, um es dann weiter zu nutzen. „Bei Hebebühnen wird das heute noch so gemacht, aber im Bereich der schnelllebigen Gerätschaften – also Diagnosegeräte — nehmen die Werkstätten nach der Leasingzeit ein neues“, erläutert Schretter.

Es gibt jedoch auch andere Möglichkeiten, wie das Unternehmen Gutmann Messtechnik zeigt: Die Ihringer versprechen ihren Kunden, dass ihre Geräte auch in zehn Jahren noch up to date sind. Zwar kann auch Gutmann mit Leasingangeboten für seine Diagnosegeräte aufwarten, aber „wir bieten den Werkstätten ein Gesamtpaket an. Da gibt es neben dem Gerät die regelmäßigen Updates, die Callcenter-Nutzung, den Onlinezugriff, Garantieverlängerungen und vieles mehr“, beschreibt Roland Schuler, Geschäftsführer Gutmann Messtechnik GmbH. Diesen Service würden seine Kunden sehr gerne annehmen, denn durch das Gesamtpaket hätten sie eine hohe Planungssicherheit, was die Kosten für Diagnose angehe. Konrad Wenz

(ID:229950)