Das neue Kaufrecht in der Praxis
Nur was fehlt, zählt
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Erste Gehversuche mit den neuen Regelungen werfen Fragen zu bestimmten Verkaufssituationen auf.
Das neue Kaufrecht gilt seit Jahresbeginn und je länger der Handel damit konfrontiert ist, desto mehr Fragen tauchen auf. In »Gebrauchtwagen Praxis« wird es kontinuierlich Updates dazu geben. Den Anfang machen diese beiden Themenfelder: Was ist, wenn sich der Käufer bei den Verkaufsgesprächen vertreten lässt, und wie geht man mit Abweichungen von objektiven Beschaffenheitsanforderungen um?
Ein Bote führt das Verkaufsgespräch
Es kommt vor, dass ein Verbraucher zwar ein Auto kauft, aber nicht selbst die Verkaufsgespräche führt – etwa wenn ein Vater für seine Tochter ein Auto kauft, das auf ihn zugelassen ist, aber faktisch überwiegend vom erwachsenen Nachwuchs genutzt wird. Die Tochter darf sich das Auto selbst aussuchen und führt die Gespräche mit dem Verkäufer. Am Ende nimmt sie die ausgefüllten Verkaufsdokumente mit und bringt sie – unterschrieben von ihrem Vater – wieder dem Verkäufer zurück.
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