Das neue Kaufrecht in der Praxis Nur was fehlt, zählt

Von RA Joachim Otting

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Erste Gehversuche mit den neuen Regelungen werfen Fragen zu bestimmten Verkaufssituationen auf.

Die junge Frau sucht sich ein Auto aus und unterzeichnet den Kaufvertrag. Der eigentliche Käufer ist aber ihr Vater. Das ist kein Problem im neuen Kaufrecht.(Bild:  © Studio Romantic - adobe.stock.com)
Die junge Frau sucht sich ein Auto aus und unterzeichnet den Kaufvertrag. Der eigentliche Käufer ist aber ihr Vater. Das ist kein Problem im neuen Kaufrecht.
(Bild: © Studio Romantic - adobe.stock.com)

Das neue Kaufrecht gilt seit Jahresbeginn und je länger der Handel damit konfrontiert ist, desto mehr Fragen tauchen auf. In »Gebrauchtwagen Praxis« wird es kontinuierlich Updates dazu geben. Den Anfang machen diese beiden Themenfelder: Was ist, wenn sich der Käufer bei den Verkaufsgesprächen vertreten lässt, und wie geht man mit Abweichungen von objektiven Beschaffenheitsanforderungen um?

Ein Bote führt das Verkaufsgespräch

Es kommt vor, dass ein Verbraucher zwar ein Auto kauft, aber nicht selbst die Verkaufsgespräche führt – etwa wenn ein Vater für seine Tochter ein Auto kauft, das auf ihn zugelassen ist, aber faktisch überwiegend vom erwachsenen Nachwuchs genutzt wird. Die Tochter darf sich das Auto selbst aussuchen und führt die Gespräche mit dem Verkäufer. Am Ende nimmt sie die ausgefüllten Verkaufsdokumente mit und bringt sie – unterschrieben von ihrem Vater – wieder dem Verkäufer zurück.