Kaufrecht Oldie-Verkauf: Augen auf!

Von Steffen Dominsky

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Das neue Jahr bringt gravierende Änderungen bei Fahrzeug-Kaufverträgen mit sich. Und die betreffen Young- und Oldtimer ganz besonders. Denn je älter ein Fahrzeug ist, desto schwieriger ist die Definition der „üblichen Beschaffenheit“. Und nicht nur die.

Gerade wer mit klassischen Fahrzeugen handelt, sollte sich über das neue Kaufrecht und seine Konsequenzen informieren.(Bild:  ProMotor/T.Volz)
Gerade wer mit klassischen Fahrzeugen handelt, sollte sich über das neue Kaufrecht und seine Konsequenzen informieren.
(Bild: ProMotor/T.Volz)

Vielen bereitete der 1. Januar Kopfschmerzen, was aus Sicht von Automobilverkäufern auch am neuen Kaufrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) liegt, sprich am „Gesetz zur Regelung des Verkaufs von Sachen mit digitalen Elementen und anderer Aspekte des Kaufvertrags“. Wie, digitale Elemente? Das hat doch nichts mit klassischen Fahrzeugen zu tun!

„Doch diese Annahme ist zu kurz gesprungen. Die Änderungen des Gesetzgebers gehen deutlich über die sogenannte Digitalisierung des BGB hinaus“, weiß Dr. Götz Knoop, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Spezialist für Oldtimerrecht. Mit anderen Worten: Das „Digital-Update“ des BGB betrifft Käufer und Verkäufer von Oldtimern noch mehr als die „normaler“ Autos. Und das ändert sich konkret: