Kaufrecht
Oldie-Verkauf: Augen auf!
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Das neue Jahr bringt gravierende Änderungen bei Fahrzeug-Kaufverträgen mit sich. Und die betreffen Young- und Oldtimer ganz besonders. Denn je älter ein Fahrzeug ist, desto schwieriger ist die Definition der „üblichen Beschaffenheit“. Und nicht nur die.
Vielen bereitete der 1. Januar Kopfschmerzen, was aus Sicht von Automobilverkäufern auch am neuen Kaufrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) liegt, sprich am „Gesetz zur Regelung des Verkaufs von Sachen mit digitalen Elementen und anderer Aspekte des Kaufvertrags“. Wie, digitale Elemente? Das hat doch nichts mit klassischen Fahrzeugen zu tun!
„Doch diese Annahme ist zu kurz gesprungen. Die Änderungen des Gesetzgebers gehen deutlich über die sogenannte Digitalisierung des BGB hinaus“, weiß Dr. Götz Knoop, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Spezialist für Oldtimerrecht. Mit anderen Worten: Das „Digital-Update“ des BGB betrifft Käufer und Verkäufer von Oldtimern noch mehr als die „normaler“ Autos. Und das ändert sich konkret:
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