Oldies sind technisch gut in Schuss, aber nicht immer original

Autor / Redakteur: Steffen Dominsky / Steffen Dominsky

Die HU-Mängelstatistik der GTÜ bescheinigt Oldtimern überwiegend gute Noten. Beachten sollten Oldie-Käufer jedoch nicht nur den technischen Zustand. Zunehmend lauern Stolperfallen hinter dem Begriff „Originalität“.

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Überwiegend gut in Schuss sind Oldtimer laut aktueller GTÜ-HU-Mängelstatistik.
Überwiegend gut in Schuss sind Oldtimer laut aktueller GTÜ-HU-Mängelstatistik.
(Bild: GTÜ)

Der HU-Mängelreport der Gesellschaft für Technische Überwachung (GTÜ) stellt Oldtimern auch 2016 ein überwiegend gutes Zeugnis aus. So kommen die Prüfer der Stuttgarter Organisation zu dem Fazit, dass die meisten Klassiker mit einem guten bis sehr guten technischen Zustand glänzen. „Die Mehrzahl der alten Schätzchen sei durchweg in einem guten technischen Zustand“, hieß es am vergangenen Freitag anlässlich einer Pressekonferenz auf der Oldtimermesse Retro Classics in Stuttgart.

Die meisten Oldtimer mit H-Kennzeichen bewegen sich gemessen an der Zahl technischer Mängel auf dem Niveau der acht bis neun Jahre alten Pkws in der GTÜ-Mängelstatistik.

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Mehr als die Hälfte (53,7 Prozent) der Pkws mit H-Kennzeichen im Alter von 30 bis 40 Jahren erhält bei der fälligen Hauptuntersuchung (HU) die neue Prüfplakette bereits im ersten Anlauf. Zum Vergleich: Bei Fahrzeugen im Alter von 20 bis 30 Jahren – den Youngtimern – fällt jedes Dritte (33,3 Prozent) bei der HU durch. Mit geringen Mängeln sind 29,1 der Klassiker unterwegs (Youngtimer 30,8 Prozent). Der Anteil der erheblichen Mängel liegt bei den Oldtimern bei 17,2 Prozent, bei den Youngtimer ist er doppelt so hoch (33,1 %).

„Diese Entwicklung zeigt deutlich, dass die Besitzer von Oldtimern mit H-Kennzeichen ihren Fahrzeugen durchaus das zum Erhalt erforderliche Maß an Pflege und Wartung zukommen lassen – ganz im Gegensatz zu den Haltern vieler im Alltag genutzter Autos“, erklärte Klaus Reiting, stellvertretender technischer Leiter der GTÜ.

Original ist, was der Verkäufer dafür hält?

Etwas weniger erfreulich als der allgemeine technische Zustand stellt sich aus Sicht einiger Besitzer bzw. Käufer eines historischen Fahrzeugs die Situation in Sachen Rechtsprechung beim wichtigen Begriff der „Orginalität“ dar. Auf diesen Umstand wies im Rahmen der Pressekonferenz der bekannte Fachanwalt Dr. jur. Götz Knoop hin, Vizepräsident des Oldtimerverbands Deuvet. Ohne eine exakte Beschreibung und Vereinbarung im Zuge eines Kaufvertrags gehe heute so ziemlich alles als Original durch. So sei eine Lackierung nach gültiger Rechtsdefinition bereits dann „Original“, wenn sie im originalen Farbton ausgeführt sei – egal, ob diese vor 3 oder 30 Jahren aufgebracht wurde. Dem gegenüber steht die Definition des Begriffs „Erstlack“.

Usus in der Rechtsprechung ist es auch, dass noch nicht einmal die Wiedergabe der Typenbezeichnung eines Fahrzeuges so verstanden wird, dass das Fahrzeug mit dem typengerechten Motor ausgestattet sein muss. Erforderlich ist „lediglich“, dass die Betriebserlaubnis nicht erlischt. Mit anderen Worten: Obwohl der BMW als 528i angeboten wird, darf der Motor eines 518 verbaut sein, so er den eingetragen ist.

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Die Verwendung des Begriffes „Original“ findet häufig auch im Ersatzteilgeschäft Verwendung, wo „Originalersatzteile“ zahlreich angeboten werden. Doch können heute dank der gültigen Gruppenfreistellungsverordnung sämtliche Ersatzteile als Originalersatzteile bezeichnet werden, die in ihrer Qualität dem Erstausrüsterteil gerecht werden. Sie müssen aber weder vom Fahrzeughersteller noch von dessen zeitgenössischem Zulieferer stammen.

Deshalb rät Knoop, wichtige Sachverhalte bezüglich der Originalität eines Klassikers stets in Form gesonderter kaufvertraglicher Vereinbarung festzuhalten bzw. zu definieren. Sonst stünden die Karten des Käufers schlecht, der sich möglicherweise geprellt fühle, wenn der gelieferte Oldie seinen oder den Ansprüchen eines Gutachters in Sachen Originalität nicht gerecht werde.

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