Opels beste Service-Leiter

Redakteur: Dipl. Ing. (FH) Konrad Wenz

Der Rüsselsheimer Autobauer zeichnet seine besten Teile- und Serviceleiter bei einem Service-Gipfel an der Müritz aus.

Opel hat 80 Mitglieder des hauseigenen "Service- und Teleleiterclubs" für besondere Leistungen ausgezeichnet. Die "Besten der Besten" trafen sich auf Einladung des Rüsselsheimer Herstellers am vergangenen Wochenende zu einem Service-Gipfel auf der Mecklenburger Seenplatte.

Für den exklusiven Chef-Club hatten sich bundesweit fast 2.000 Mitarbeiter der Marken Opel und Saab beworben. Dabei mussten die Club-Anwärter eine Reihe von Leistungskriterien erfüllen, um einen der 92 begehrten Gewinnplätze zu ergattern. Für Serviceleiter galten vor allem qualitative Kriterien wie Kundenbetreuung und Werkstattqualität. Bei den Teileleitern dominierten quantitave Kriterien wie das Verkaufsvolumen bei Teilen & Zubehör und die Zahl absolvierter Trainings.

Opel-Sevicedirektor Todd Gaffner zeigte sich mit der Resonanz in den Partner-Betrieben und den erbrachten Leistungen rundum zufrieden: "Die Ergebnisse unseres Service- und Teileleiterclubs belegen die Leistungsbereitschaft unserer Mitarbeiter. Wir haben für einen neuen Motivationsschub gesorgt und werden das im Sinne der Qualitätssicherung auch in Zukunft fortsetzen.".

Gaffner betonte, dass die Autohäuser heute in der Regel vom Service- und Teilegeschäft leben. Opel sei in diesem Geschäftszweig gemeinsam mit den Partnern neue Wege gegangen. Ergebnis seien neue, zeitgemäße Angebote wie die Servicefinanzierung oder die 6-Jahres-Garantie. Bei seiner Dankesrede kündigte Gaffner zudem ein neues Projekt für die Saab-Partner unter dem Titel "Saab Move" an. "Dieses Projekt wird den Saab-Service grundlegend verändern", sagte Gaffner.

"Wir können mehr, als nur die Inspektion", betonte Tobias Bach, Regionalleiter Süd West bei Opel. Dieses "mehr" transportiere nicht zuletzt der Service- und Teileleiterclub an den Kunden.

Ein ausführliches Interview mit Opel-Service-Direktor Todd Gaffner lesen Sie in Ausgabe 26 des »kfz-betrieb«.