Abgasuntersuchung
Partikelzählung: Wetten, dass es anders kommt!
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Lief die Einführung der Partikelzählung lange Zeit streng nach Plan, so ist seit Kurzem klar: Ohne eine „Übergangsregelung“ wird es doch nicht funktionieren. Und diese bedeutet für etliche Werkstätten einen nicht unerheblichen Wetteinsatz. Anders ausgedrückt: Wetten, dass Sie bis zum 1.1.2023 keinen Partikelzähler haben werden, selbst wenn Sie ihn rechtzeitig bestellt haben?
Erinnern Sie sich noch an die Saalwette? Früher durften die Studiozuschauer von „Europas größter Fernsehshow“ per Applaus über Wettvorschläge aus den eigenen Reihen abstimmen. Hier und heute darf bei der Einführung der Partikelzählung (PN-Verfahren) niemand abstimmen. Und Applaus ist schon gar nicht angebracht – im Gegenteil. Wie bekannt sollte das neue Messverfahren für Euro-6/VI-Diesel bereits zum 1.1.2021 starten. Aber daraus wurde nichts. Ganze zwei Jahre Aufschub hatte das Bundesverkehrsministerium sich selbst und allen Beteiligten genehmigt. Doch wieder wird aus der Einführung, dieses Mal zum 1.1.2023, nichts werden – zumindest nicht flächendeckend.
Das, was allen voran den Herstellern der neuen Partikelzähler spätestens seit Anfang dieses Jahres klar war, verkündete das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) Anfang September. Eine sogenannte „Übergangsregelung“ soll dafür sorgen, dass das neue Messverfahren dennoch eingeführt werden kann, obwohl zahlreiche AU-Betriebe und auch Überwachungsorganisationen bis zum 1. Januar keinen Partikelzähler besitzen werden.
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