Passat: Rückruf wegen Schiebedachproblemen

Von Niko Ganzer

Anbieter zum Thema

Insassen der Passat-Variant-Modelle mit Panorama-Schiebedach ab Baujahr 2015 können eingeklemmt werden. Eine endgültige Lösung für das Problem hat der Hersteller noch nicht.

Weltweit müssen 40.900 Modelle vom Passat Variant wegen Schiebedachproblemen in die Werkstatt.(Foto:  VW)
Weltweit müssen 40.900 Modelle vom Passat Variant wegen Schiebedachproblemen in die Werkstatt.
(Foto: VW)

Neuer Rückruf für den Passat: Diesmal betroffen sind Variant-Modelle mit Panorama-Schiebedach und der Funktion „Komfortöffnung/ -schließung“ im Funkschlüssel. Weltweit geht es um 40.900 Einheiten aus den Modelljahren 2015 und 2016. Davon ist etwa die Hälfte in Deutschland registriert.

Grund für die Aktion ist eine „mögliche Überschreitung der gesetzlich geforderten Grenzwerte der Kraftbegrenzung beim Schließen des Panorama-Schiebe- und Ausstelldachs von außen mithilfe der Funktion 'Komfortöffnung/ -schließung' mit dem Fahrzeugschlüssel“, erklärte ein Sprecher auf Anfrage. Im ungünstigsten Fall könnten sich Fahrzeuginsassen dadurch verletzen, indem sie sich Gliedmaßen einklemmen. „Nach einzelnen Kundenbeanstandungen wurde umgehend eine Qualitätsprüfung eingeleitet. Dabei wurde der Fehler entdeckt“, sagte er.

Eine endgültige Lösung für das Problem konnte der Sprecher noch nicht präsentieren. Beim fälligen Werkstattaufenthalt wird zunächst nur die Funktion „Komfortöffnung/ -schließung“ für das Panorama-Schiebedach abgeschaltet. Hierfür sind 30 Minuten angesetzt. Der im Volkswagen-Konzern übliche Aktionsaufkleber wird im Bereich der Kunststoffverkleidung im Kofferraum angebracht. Der Aktionscode lautet „97BT“.

(ID:44010046)

Jetzt Newsletter abonnieren

Verpassen Sie nicht unsere besten Inhalte

Mit Klick auf „Newsletter abonnieren“ erkläre ich mich mit der Verarbeitung und Nutzung meiner Daten gemäß Einwilligungserklärung (bitte aufklappen für Details) einverstanden und akzeptiere die Nutzungsbedingungen. Weitere Informationen finde ich in unserer Datenschutzerklärung. Die Einwilligungserklärung bezieht sich u. a. auf die Zusendung von redaktionellen Newslettern per E-Mail und auf den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern (z. B. LinkedIn, Google, Meta).

Aufklappen für Details zu Ihrer Einwilligung