OLG-Urteil Pflichten des Kfz-Betriebs bei der Fehlersuche

Von autorechtaktuell.de

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Die Werkstatt ist im Hinblick auf den Vertragsbestandteil „Fehlersuche“ eines Werkstattauftrags grundsätzlich nicht zum Erfolg verpflichtet. Die Fehlersuche muss allerdings nach den anerkannten Regeln der Technik und auf wirtschaftliche Art und Weise vonstattengehen.

(Bild:  Schweitzer/»kfz-betrieb«)
(Bild: Schweitzer/»kfz-betrieb«)

Immer wieder gibt es Streit bezüglich der Vergütung einer Fehlersuche der Werkstatt. Nicht selten sind dabei die Kosten der Fehlersuche deutlich höher als die eigentlichen Reparaturkosten – manchmal kommt es nach abgeschlossener Fehlersuche auch gar nicht erst zu einer erfolgreichen Reparatur.

Wichtig zu wissen ist, dass im Hinblick auf den Vertragsbestandteil „Fehlersuche“ eines Werkstattauftrags grundsätzlich kein Erfolg geschuldet wird. Die Fehlersuche muss allerdings nach den anerkannten Regeln der Technik und auf wirtschaftliche Art und Weise vonstattengehen. Der Besteller muss zudem dazu vortragen, wenn er der Meinung ist, dass diese Voraussetzungen im Einzelfall nicht vorliegen. Grundsätzlich trägt er hier die Darlegungs- und Beweislast.