Pkw-EnVKV fordert die ZLW
Bei der ZLW-Mitgliederversammlung in Essen hat Geschäftsführer Ulrich Dilchert ein Resümee für das vergangene Jahr gezogen.
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Der falsch ausgezeichnete Energieverbrauch von Pkw hat im vergangenen Jahr zu zahlreichen Abmahnungen und diversen Urteilen geführt. „Kaum ein anderes Thema hat wie die Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung, kurz Pkw-EnVKV, die ZLW im vergangenen Geschäftsjahr gefordert“, sagte Geschäftsführer Ulrich Dilchert. Er zog bei der Mitgliederversammlung der Zentralvereinigung des Kfz-Gewerbes zur Aufrechterhaltung lauteren Wettbewerbs (ZLW) in Essen ein Resümee für das abgelaufene Geschäftsjahr.
Erstmals hat sich im vergangenen Jahr der Bundesgerichtshof dazu geäußert. In seinem Urteil vom 4. Februar 2010 (Az: I ZR 66/09) zur Werbung für einen Supersportwagen von Lamborghini „hat der Bundesgerichtshof vier wichtige Grundsatzaussagen getroffen“, betont Dilchert.
Trotz umfangreicher Tätigkeit zu den Auswirkungen der Pkw-EnVKV sowie diverser die Werbung betreffender Urteile sieht Dilchert den Schwerpunkt der ZLW-Tätigkeit „nach wie vor in der Beantwortung von Anfragen aus den Mitgliedsverbänden, ob geplante Werbemaßnahmen mit der derzeitigen Rechtslage in Einklang stehen.“ Ein weiterer Schwerpunkt sei die Information im Hinblick auf unseriöse Abmahnaktionen. Diesbezüglich laufen die Fäden bei der ZLW zusammen, wodurch sich wertvolle Informationen im Einzelfall ableiten können.
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