Neues Pkw-Label
Novelle gilt sofort – aber nur bei neuen Fahrzeugangeboten im Netz
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Wenn Händler Neuwagen erstmals im Internet anbieten, müssen sie dies gemäß der neuen Pkw-EnVKV tun. Im Showroom dürfen sie jedoch bis zum 1. Mai 2024 weiterhin die bisherigen Energielabel verwenden, wie das Wirtschaftsministerium nun klargestellt hat.
Eine Handreichung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz sorgt für Klarheit in Bezug auf die Pkw-Energieverbrauchskennzeichnung (Pkw-EnVKV). Die Novelle ist am vergangenen Freitag, 23. Februar 2023, in Kraft getreten. Es gibt verschiedene Übergangsfristen für bereits beworbene Fahrzeuge im Netz und im Autohaus, für erstmals neu eingestellte Fahrzeuge im Internet und für gedruckte Werbeschriften.
Gemäß Paragraf 10 Absatz 1 Pkw-EnVKV dürfen ausliegende Pkw-Labels und Aushänge im Showroom mit den vorgeschriebenen Angaben über die Energieverbräuche und Kosten des Fahrzeugs bis zum 1. Mai uneingeschränkt weiterverwendet werden. Dies gilt auch für Pkw-Labels, die nach Inkrafttreten der Novelle erstellt und verwendet werden.
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