Die Problematik der Abmahnungen von Kfz-Betrieben wegen Verstößen gegen das UWG ist äußerst praxisrelevant. Die Abmahnung durch einen Konkurrenten oder eine hierzu befugte Einrichtung ist regelmäßig mit der Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung verbunden. Wird die Unterlassungserklärung nicht oder nicht rechtzeitig abgegeben, so droht die Klage. Da diesen Klagen regelmäßig ein erheblicher Streitwert zugrunde liegt, ist das Kostenrisiko für den Kfz-Betrieb enorm.
Dem Kfz-Betrieb ist in der Praxis also anzuraten, für den Fall einer Unterlassungsklage – allerdings auch schon vorher – versierte anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Der obige Fall zeigt sehr schön, dass die Voraussetzungen eines Wettbewerbsverstoßes sehr genau geprüft werden müssen und nicht immer zwingend vorliegen.
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