Pkw muss auch auf Kurzstrecke funktionieren

Redakteur: Andreas Wehner

Ist ein Pkw für dauerhaften Kurzstreckenverkehr nicht geeignet, ist das einem Gerichtsurteil zufolge ein erheblicher Mangel, für den der Händler haftet.

Anbieter zum Thema

Ein neuer Pkw muss auch dann dauernd funktionieren, wenn der Käufer ihn ausschließlich im Kurzstre-ckenverkehr einsetzt. Ist der Pkw dafür technisch ungeeignet, dann liegt ein erheblicher Mangel vor. Diesen muss der Käufer nicht hinnehmen, sondern kann den Pkw an den Händler zurückgeben. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgericht Stuttgart hervor (AZ: 3 U 236/07), auf das Rechtsanwältin Dr. Susanne Creutzig von der Kanzlei Creutzig & Creutzig in Köln jetzt hingewiesen hat.

Im verhandelten Fall hatte der Kunde einen neuen Diesel-Pkw gekauft. Ihn setzte er ausschließlich auf kurzen Strecken ein. Schon kurz nach dem Kauf kam es häufig zu Betriebsstörungen. Der Wagen war mit einem Rußpartikelfilter ausgestattet, der bei den kurzen Fahrtstrecken regelmäßig verstopfte. Der Kunde wollte den Wagen zurückgeben, der Händler weigerte sich mit der Begründung, er habe den Mangel nicht zu vertreten.

Das Oberlandesgericht ließ das nicht gelten. Der Käufer müsse einen Pkw, ob Benziner oder Diesel, auch ausschließlich für Kurzstrecken verwenden dürfen, ohne dass es technische Probleme geben dür-fe. „Der Händler haftet also für einen gravierenden Mangel, für den er gar nichts kann“, kommentiert Creutzig das Urteil. „Umso wichtiger ist es, dass Händler – und das gilt ganz allgemein für alle Händler aller Fabrikate – vernünftige Regressregelungen mit ihren Herstellern/Importeuren treffen.“

(ID:272456)