Pofessionelle Fahrzeugaufbereitung

Redakteur: Dipl. Ing. (FH) Konrad Wenz

Neue Seminarreihe der Handwerkskammer Hannover qualifiziert Fahrzeugaufbereiter.

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Ab sofort können Betriebe auch ihre Mitarbeiter in der Fahrzeugaufbereitung qualifiziert schulen lassen. Die Handwerkskammer Hannover bietet entsprechende Lehrgänge an. Diese versetzen die Mitarbeiter in die Lage, den gesamten Bereich der Fahrzeugaufbereitung abzudecken und bislang eventuell unrentabel durchgeführte Klein- und Kleinstreparaturen am Kraftfahrzeug schnell, effizient und damit kostengünstig zu organisieren. Zudem kann der Betrieb aufgrund der qualifizierten Mitarbeiter seine Angebotspalette erweitern und dadurch neue Kunden gewinnen.

Die Kfz-Aufstiegsfortbildung „Fachkraft für innovative Fahrzeugaufbereitung (HWK)“ richtet sich an Personen, die sich im Bereich Fahrzeugaufbereitung, Smart-Repair-Technik, lackschadenfreie Ausbeultechnik und Spot-Repair-Technik selbstständig machen wollen. Aber auch an mittelgroße bis große Betriebe des Kfz-Handwerks, die dieses Geschäftsfeld mit in ihr Angebot integrieren wollen und an kleinere Kfz-Betriebe, die diese Zusatzleistungen anderen Betrieben in ihrem Geschäftsumfeld mit anbieten wollen.

Die Seminarreihe ist in vier Module unterteilt. Das erste wird schon in der Zeit vom 20. bis zum 24. April durchgeführt. Weitere Termine gibt es im Mai, Juni und September dieses Jahres. Je nach Modul variieren die Seminarkosten zwischen 850 und 2.250 Euro. Dazu kommen pro Modul 350 Euro Prüfungsgebühren.

Zulassungsvoraussetzungen für die Kfz-Aufstiegsfortbildung „Fachkraft für innovative Fahrzeugaufbereitung:

Teilnehmer: Fahrzeugaufbereiter, Fahrzeugpfleger, Fahrzeuglackierer, Karosseriebauer, Mitarbeiter im Kraftfahrzeughandel, Gesellen, Facharbeiter, Meister und Techniker aus den Gewerken Kfz, Metall, Glas, Sattlerei/Polsterei, Fahrzeugaufbereiter.

Zulassungsvoraussetzungen: Abgeschlossene Gesellenprüfung / Facharbeiterprüfung / Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder vergleichbare Kenntnisse (gem.§ 2 der Aufstiegsfortbildungsprüfungsordnung)

Nutzen: Erweiterung der Produktpalette/Geschäftsfelderweiterung; Gewinnung neuer Kunden; Erfüllung der Standards der Versicherungswirtschaft!

Inhalte/Themen:

Modul I „Allgemeine Fahrzeugaufbereitung“ (ca. 40 Std.)

- Beurteilung u. Aufbereitung, Einsatz geeigneter Geräte

- Systematische Vorgehensweise, Optimierung der Prozesse

- Neue innovative Techniken, Geräte und Produkte

- Berücksichtigung technischer, wirtschaftlicher u. umweltrechtlicher Gesichtspunkte

Modul II „Lackschadenfreie Ausbeultechnik“ (ca.80 Std.)

- Handlungsorientierte theoretische u. praktische Unterweisung

- Instandsetzungsmethoden / Varianten der Lackschadenfreien Ausbeultechnik und teilnehmerspezifische Systemwahl

- Grenzen der Instandsetzungsmethoden u. Finisharbeiten

- Kalkulation u. Wirtschaftlichkeitsberechnung

- Besonderheiten an Fahrzeugsystemen

- Kundenkommunikation / Nutzenargumentation

Modul III Smart-Repair-Technik (ca. 40 Std.) (einschließlich Glasreparatur)

- Armaturenbrett-, Türverkleidungs- und Kunsstoffreparatur

- Polster, Vinyl und Lederreparatur

- Windschutzscheibenreparatur

- Instandsetzungsmethoden u. Ausführung

- Grenzen der Instandsetzungsmethoden u. Finisharbeiten

- Kalkulation u. Wirtschaftlichkeitsberechnung

- Besonderheiten an Fahrzeugsystemen

- Kundenkommunikation / Nutzenargumentation

Modul IV „Spot-Repair-Technik“ (ca. 120 Std. / punktuell eingegrenzte Lackreparatur)

- Werkstoffkunde, Gerätekunde,

- Sicherheits-, Gesundheits- u. Umweltschutz

- Begutachtung der Schadenstelle

- Arbeits- und Anwendungstechniken, Lackfinisharbeiten

- Kalkulation u. Wirtschaftlichkeitsberechnung

- Besonderheiten an Fahrzeugsystemen

- Kundenkommunikation / Nutzenargumentation

Handlungsorientierte, praxisnahe Schulung , neuste Verfahren und aktuelle Methoden bestimmen den Seminarinhalt.

Modul I 20. April - 24. April 2009

Lehrgangs-Nr. WFFA1 T19

Modul II 22. Juni - 03. Juli 2009

Lehrgangs-Nr. WFFA2 T19

Modul III 11. Mai – 15. Mai 2009

Lehrgangs-Nr. WFFA3 T19

Modul IV 07. September – 25. September 2009

Lehrgangs-Nr. WFFA4 T19

montags – donnerstags 08:00 – 17:15 Uhr

freitags 08:00 – 16:00 Uhr

Kosten zzgl. Prüfungsgebühren

Modul I 850,00 € + 350,00 €

Modul II 1700,00 € + 350,00 €

Modul III 850,00 € + 350,00 €

Modul IV 2250,00 € + 450,00 €

Wahlweise, bei Buchung aller vier Module

5.000,00 € zzgl. Prüfungsgebühren

Einmalige Aufnahmegebühr 100,00 €

Die Prüfungen erfolgen direkt im Anschluss an den

jeweiligen Lehrgang

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