Digitaler, einfacher, schneller - und günstiger: Das sind die Ziele einer umfassenden Führerschein-Reform in Deutschland. Derweil steht in Heilbronn ein Mann vor Gericht, der für andere Prüfungen abgelegt haben soll.
Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder (CDU) hat nach einer Arbeitsgruppe von Bund und Ländern Vorschläge konkretisiert, die er im vergangenen Oktober gemacht hatte. Unter anderem sollen Fahrschüler Ausbildungsfahrten auch mit den Eltern machen können. Kein Vorschlag gehe zulasten der Verkehrssicherheit, sagte Schnieder. „Das ist und bleibt die rote Linie.“
„Der Führerschein ist in Deutschland einfach zu teuer“, sagte der Minister in Berlin. Die Kosten für einen Pkw-Führerschein lägen im Durchschnitt bei rund 3.400 Euro. In der Spitze gehe das bis auf 4.000 oder 4.500 Euro in einzelnen Regionen hoch. „Das ist für Jugendliche oder Berufseinsteiger ein ziemlicher Batzen Geld, für manche unbezahlbar.“
In Deutschland sei über Jahrzehnte ein hochkomplexes Regelwerk entstanden, das weit über das notwendige Mindestmaß hinausginge, sagte Schnieder mit Blick auf EU-Vorgaben. Das ist konkret geplant:
Digitaler Unterricht statt Präsenzpflicht: Künftig sollen sich die Fahrschüler in allen Führerschein-Klassen das erforderliche theoretische Wissen ausschließlich online aneignen dürfen. Die Fahrschulen können weiterhin Theorieunterricht anbieten, müssen aber nicht. Sie sollen zudem auf Anmietung oder Erwerb von Schulungsräumen verzichten können. Fahrschüler, die ausschließlich online lernen, können sich zur theoretischen Prüfung anmelden – die Fahrschule übernimmt dann nur die praktische Ausbildung.
Weniger Bürokratie: Viele Vorgaben für Fahrschulen sollen gestrichen werden, zum Beispiel zu Unterrichtsräumen, Lehr- und Lernmitteln
Simulatoren, die bereits jetzt zunehmend in Fahrschulen eingesetzt werden, sollen künftig als Option rechtlich verankert werden, es soll aber keine Pflicht zur Nutzung geben
Weniger Fragen: Der Fragenkatalog für die theoretische Prüfung der Pkw-Führerscheinklasse B enthält derzeit 1.169 Fragen – er soll um knapp 30 Prozent verringert werden
Weniger Sonderfahrten: Beim Pkw-Führerschein sind bisher 12 Sonderfahrten je 45 Minuten vorgeschrieben – Überland, Autobahn und Dunkelfahrt. Europarechtlich verpflichtend sind sie laut Ministerium aber nicht, deswegen soll ihre Zahl deutlich auf drei Sonderfahrten verringert werden – jeweils eine Überland-, Autobahn- und Dunkelfahrt
Praktische Fahrprüfung: Bei der Klasse B beträgt die Fahrzeit aktuell 30 Minuten und die Prüfungsdauer 55 Minuten – Ein- und Ausparken etwa gehören nicht zur Fahrzeit. Die Fahrzeit soll nun auf das EU-Mindestmaß verringert werden, um mehr Prüfungen pro Tag durchzuführen und damit Wartezeiten zu verkürzen. Für Pkw soll die Mindestfahrzeit künftig 25 Minuten betragen, die Prüfungsdauer 40 Minuten
Mehr Preistransparenz: Fahrschulen sollen Preise online verfügbar machen. Die Daten sollen dann Vergleichsportale aufbereiten können
Fahrprüfer: Für die Abnahme der praktischen Prüfungen solle kein Diplomingenieur mehr erforderlich sein, so Schnieder. Auch dies habe teilweise zu Engpässen geführt.
Bereits im Oktober hatte das Ministerium zudem von einer „Experimentierklausel" gesprochen. „Nahestehende Personen“ sollten in die Fahrausbildung einbezogen werden können – in der Regel dürften das die Eltern sein. Die Grundidee: Bereits im Rahmen der Fahrausbildung sollen Fahrschüler deutlich mehr Fahrpraxis gewinnen und damit besser auf die Prüfung vorbereitet werden. Das Stichwort: Laienausbildung. In Österreich werde dies erfolgreich gemacht.
In dem nun vorgelegten Papier heißt es, die Regelung solle zeitlich befristet auf fünf Jahre eingeführt werden. Nach einer erfolgreichen theoretischen Prüfung und sechs Fahrstunden in der Fahrschule sollen Fahrschüler in der Laienausbildung 1.000 Kilometer Fahrpraxis in Begleitung sammeln, die per Fahrtenbuch festgehalten werden. Danach soll es wieder in die Fahrschule gehen, bei der dann unter anderem noch die Sonderfahrten gemacht werden. Für Laienausbilder sollen Anforderungen gelten – so müssen sie den Pkw-Führerschein seit mindestens sieben Jahren besitzen und dürfen nicht mehr als einen Punkt in Flensburg haben.
Es hänge kein „festes Preisschild“ an der Reform, sagte Schnieder. Die Kosten richteten sich auch danach, welche Fahrschule welche Maßnahmen umsetze. Der Minister nannte als Beispiel aber Luxemburg und Belgien – die Länder hätten dieselben EU-Vorgaben. In Luxemburg koste der Führerschein im Durchschnitt 1.500 Euro, in Belgien 2.000 Euro.
Seit den Ankündigungen Schnieders, dass der Führerschein günstiger werden solle, ist laut Fahrlehrerverbänden in vielen Fahrschulen die Zahl der Anmeldungen eingebrochen. Viele potenzielle Fahrschüler warten ab, bis der Führerschein günstiger wird.
Der Minister hofft auf eine Einigung auf ein Reformpaket bei der Verkehrsministerkonferenz mit den Ländern Ende März.
Als Double zur Führerscheinprüfung?
Derweil steht ein 31-Jähriger vor dem Landgericht Heilbronn, weil er für Fahrschüler theoretische Führerscheinprüfungen absolviert haben soll,. Der Mann soll als Teil einer Heilbronner Bande unter anderem in Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen Führerscheinprüfungen übernommen oder Stellvertreter für Fahrschüler organisiert haben. Dafür soll er laut Anklage rund 12.000 Euro an Provisionen erhalten haben.
Der Mann ist unter anderem wegen gewerbsmäßiger Fälschung beweiserheblicher Daten angeklagt. Ihm werden 31 Taten im Zeitraum von Februar 2024 bis Juni 2025 vorgeworfen. Für die Vermittlung von Stellvertretern soll er laut Gericht 200 Euro erhalten haben, für die stellvertretende Teilnahme an einer theoretischen Fahrprüfung bis zu 1.000 Euro.
Anklage gegen weitere Mitglieder der Bande erhoben
Der Mann habe sich mit den Taten unter anderem in Heidelberg, Göppingen, Bochum und Bonn seinen Lebensunterhalt finanziert. Ihm drohen demnach schon allein bei einer Verurteilung wegen der gewerbsmäßigen Fälschung bis zu zehn Jahre Haft. Verteidigung und Anklage begannen nach Prozessauftakt zunächst Gespräche über eine mögliche Einigung bezüglich des Strafrahmens.
Der Mann, der zuletzt in Gütersloh lebte, sitzt laut Gericht in Untersuchungshaft. Gegen fünf weitere Mitglieder der Heilbronner Bande hat die Staatsanwaltschaft Heilbronn bereits Anklage erhoben. Darunter ist auch ein Fahrschulbetreiber aus Heilbronn, der laut früheren Angaben der Staatsanwaltschaft im Fokus der Ermittler stand. Er soll bereits seit 2022 solche Stellvertreterprüfungen angeboten haben. Das Gericht muss allerdings noch entscheiden, ob es zum Prozess kommt.
Stand: 08.12.2025
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Stellvertreter wiesen sich mit Ausweisen der Fahrschüler aus
Laut Anklage soll der 31-Jährige von verschiedenen Menschen beauftragt worden sein, Prüfungen für Fahrschüler zu absolvieren oder Stellvertreter für Prüfungen aus einem bundesweiten Pool zu organisieren. Die Stellvertreter – inklusive des Angeklagten – hätten sich bei den Prüfungen mit den Ausweisen der Fahrschüler falsch als diese ausgewiesen.
Ein Urteil in dem umfangreichen Verfahren könnte am 31. März verkündet werden.
Bei dem 31-Jährigen handelt es sich laut Anklage nicht um ein führendes Mitglied der Bande. Das Verfahren wirft aber ein Schlaglicht auf ein offensichtlich weiter verbreitetes Problem: Im vergangenen Sommer hatte der Tüv-Verband mitgeteilt, dass Täuschungsversuche seit mehreren Jahren ein wachsendes Problem seien.
Für das erste Halbjahr 2025 seien bereits 2.193 Fälle festgestellt worden. Fast 4.200 unerlaubte Tricks seien im Gesamtjahr 2024 registriert worden – das sei ein Anstieg um zwölf Prozent im Vergleich zum Jahr 2023 und um fast 50 Prozent im Vergleich zum Jahr 2020 gewesen.
Insbesondere beim Technikbetrug – etwa mit Mini-Kamera-System oder winzigem Knopf im Ohr – und dem Identitätsbetrug mit gefälschten Ausweisdokumenten seien professionell agierende Organisationen im Hintergrund zu vermuten, so der Verband. Denn dabei könne der Führerscheinbewerber nicht allein agieren.
Laut einem aktuellen Datenreport des Tüv-Verbands scheitern viele Fahrschüler aktuell in der Theorie- und Praxisprüfung. Im vergangenen Jahr fielen 44 Prozent durch die Theorieprüfung und 37 Prozent durch die praktische Prüfung. Die Zahlen beziehen sich auf den Pkw-Führerschein der Klassen B und B17 – B17 steht für begleitetes Fahren ab 17.