Umgang mit Gefahrstoffen
Neue Verpflichtung ab Sommer 2023
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Die EU-Chemikalienverordnung REACH verlangt ab kommendem Jahr auch in Kfz-Betrieben neue Schulungen, sofern der Diisocyanat-Anteil in verwendeten Produkten einen bestimmten Schwellwert überschreitet. Stichtag ist der 24. August.
Auf Kfz-Betriebe, die Lacke, Klebstoffe, Karosserieschäume oder andere Produkte mit dem Kürzel PU für Polyurethan verarbeiten, kann ab Sommer 2023 eine neue Verpflichtung im Umgang mit Gefahrstoffen zukommen. Hintergrund sind sogenannte Diisocyanate – chemische Stoffe, die chronische Atemwegserkrankungen auslösen können und teilweise als krebsverdächtig eingestuft sind.
Gemäß Anhang XVII der EU-Verordnung 2020/1149 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH-Verordnung) dürfen Diisocyanate ab dem 24. August 2023 weder als Stoff noch als Bestandteil in anderen Stoffen oder Gemischen industriell oder gewerblich verwendet werden; es sei denn, die Konzentration der Diisocyanate beträgt weniger als 0,1 Gewichtsprozent oder der Arbeitgeber stellt sicher, dass Anwender zuvor eine Schulung absolviert haben.
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