Reihenfolge von Verschrottung und Abmeldung nicht vorgegeben
Der ZDK hat klar gestellt, dass es bei der Beantragung der Umweltprämie keine zeitliche Abfolge zwischen Abmeldung und Verschrottung des Altfahrzeuges gibt.
Das Deutsche Kraftfahrzeuggewerbe hat am Dienstag Berichte als falsch und irreführend zurückgewiesen, nach denen im Antragsverfahren zur Umweltprämie die Abmeldung des Fahrzeuges nach der Verschrottung erfolgen müsse. Es sei zweifelsfrei geregelt, dass es keine zeitliche Abfolge zwischen Abmeldung und Verschrottung des Altfahrzeuges gebe, so ein Sprecher des Kfz-Verbandes. Beides müsse nach Vorgaben des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zwischen dem 14. Januar 2009 und Ende 2009 erfolgen.
Der ADAC hatte gewarnt, sein Fahrzeug vorschnell zu verschrotten. Um das Altfahrzeug ordnungsgemäß und vollständig entsorgen zu können, müsse der Käufer den Reservierungsbescheid des BAFA haben, hatte der Verkehrsclub behauptet.
Als Datum der Verschrottung gilt das Datum des Verwertungsnachweises, den die zertifizierte Annahmestelle ausstellt, stellt der ZDK klar. Dieser sei nicht zu verwechseln mit dem so genannten Verwendungsnachweis des BAFA, mit dem alle notwendigen Unterlagen – so auch der Verwertungsnachweis – bei der Behörde eingereicht werden müssen. Detailliert hat dies der ZDK auf seiner Webseite zusammengefasst.
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