Renault korrigiert Bedienungsanleitung für Mégane IV

Autor / Redakteur: Niko Ganzer / Jakob Schreiner

In der Bedienungsanleitung des Mégane IV ist im Kapital zur Funktion des Fensterhebers fehlerhaft beschrieben. Deswegen sendet der Hersteller knapp 74.000 Haltern ein Korrekturblatt zu, das die Verriegelung der hinteren Türen erläutert.

In Deutschland sind 10.192 Halter von der Aktion betroffen.
In Deutschland sind 10.192 Halter von der Aktion betroffen.
(Foto: Renault)

Ausnahmsweise ohne Werkstatteingriff findet seit einigen Wochen ein Rückruf für den Renault Mégane IV (Fünftürer sowie Grandtour) statt. Als Abhilfemaßnahme für die Aktion „0CKA“ ist nämlich lediglich ein Korrekturblatt für die Bedienungsanleitung vorgesehen. Dort liegt ein Fehler im Kapitel zur Funktion des Fensterhebers vor (Abschnitt 3.21/3.22). Dadurch sei die Beschreibung zur Verriegelung der hinteren Türen fehlerhaft, erklärte Martin Zimmermann, Vorstand Kommunikation der Renault Deutschland AG.

Fahrzeugnutzer könnten so im falschen Glauben sein, die hinteren inneren Türöffner seien gesperrt. Ein vermeintlich verhinderter Ausstieg, zum Beispiel von Kindern, sei somit nicht gewährleistet, warnt das Kraftfahrt-Bundesamt. In Deutschland erhalten 10.192 Halter des seit Herbst 2015 produzierten Modells ein Einschreiben mit dem Korrekturblatt, weltweit 73.998. Seit dem 12. Oktober 2016 produzierte Modelle erhielten laut Hersteller eine korrekte Bedienungsanleitung.

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