Reparaturkalkulation: Das Kreuz mit den Daten

Autor / Redakteur: Konrad Wenz / Dipl. Ing. (FH) Konrad Wenz

Wie verbindlich sind Kalkulationsdaten, die als Grundlage der Schadenkalkulation dienen? Und welche rechtliche Bedeutung haben sie, wenn es zum Streitfall kommt? Mit diesen Fragen beschäftigten sich die Karosserie- und Schadenstage Anfang April.

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Jeden Tag nutzen Sachverständige und Werkstätten die Kalkulationsdaten von einschlägigen Datenlieferanten wie Audatex und DAT, um aus ihrer Sicht stichhaltige Gutachten oder Kostenvoranschläge zu erstellen. Doch welche Relevanz haben sie im Fall eines Rechtsstreits? Geht man nach Dr. Hans-Joseph Scholten, Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Düsseldorf, kommt man zu dem Schluss: Gar keine!

„Man könnte glauben, dass das Schadengutachten, das der Geschädigte nach einem Unfall in Auftrag gibt, vor Gericht bereits ein Beweismittel ist. Das ist es aber nicht“, erklärte Scholten in seinem Vortrag anlässlich der Würzburger Karosserie- und Schadenstage im Vogel Convention Center Anfang April. Der Sachverständigenbeweis werde allein durch das Gericht erhoben.