OLG-Urteil zu Kaufrecht Risiko beim Gebrauchtwagenverkauf nicht auf Kunden abwälzen

Von Doris S. Pfaff 2 min Lesedauer

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Das Oberlandesgericht (OLG) Köln hat mit Urteil vom 9. April 2025 klargestellt, dass ein Verkäufer beim Verkauf eines Gebrauchtwagens das Risiko verdeckter Unfallschäden nicht einfach auf den Verbraucher abwälzen kann.

Gebrauchtwagenhändler sollten die Fahrzeuge vor dem Verkauf unbedingt gewissenhaft auf Vorschäden prüfen, rät der ZDK.(Bild:  Promotor)
Gebrauchtwagenhändler sollten die Fahrzeuge vor dem Verkauf unbedingt gewissenhaft auf Vorschäden prüfen, rät der ZDK.
(Bild: Promotor)

Wer haftet beim Gebrauchtwagenverkauf für Vorschäden, die dem Verkäufer nicht bekannt sind? Um sich vor möglichen Ansprüchen zu schützen, versuchen Händler dies im Kaufvertrag durch einen entsprechenden Passus automatisch auszuschließen. Ganz so einfach ist es aber nicht.

Das OLG Köln traf dazu eine Entscheidung am 9. April 2025 (Az. 11 U 20/24), die für die Branche von besonderem Interesse ist. Denn in dem Urteil werden erstmals die neuen Anforderungen an negative Beschaffenheitsvereinbarungen nach der Reform des Kaufrechts präzisiert und damit für das Kfz-Gewerbe verbindliche Maßstäbe gesetzt. Darauf weist die ZDK-Juristin Marion Nikolic hin.