Rückruf-Fahrzeugen droht Stilllegung
Rückrufe sind lästig, aber aus Sicherheitsgründen notwendig. Doch die Gefahrenminimierung aus eigenem Interesse ist bei weitem nicht der einzige Grund, in die Werkstatt zu kommen.

Autofahrer sollten aus doppeltem Eigeninteresse Rückrufe der Hersteller nicht ignorieren. Einerseits weil die Aktion ihre eigene Sicherheit und die anderer Verkehrsteilnehmer betrifft, andererseits weil in bestimmten Fällen dem Fahrzeug die Stilllegung durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) droht.
Rechtlich ist die Situation zunächst eindeutig: Die Autohersteller sind durch das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz dazu verpflichtet, Fahrzeuge zurückzurufen, wenn sie von einem schwerwiegenden Mangel an ihren Fahrzeugen erfahren. Das Gesetz verlangt, den Fehler zu beheben. In bestimmten Fällen wird der Rückruf vom KBA sogar überwacht, über diese Behörde kommt der Hersteller auch an die Halteradressen der betroffenen Fahrzeuge.
Im vergangenen Jahr beorderten die Hersteller wegen möglicher Mängel in 127 Maßnahmen mehr als 1,9 Millionen Fahrzeuge in die Werkstätten. Das waren laut dem Center of Automotive Management fast doppelt so viele Pkw als im Jahr 2013. Für den Halter ist das oft lästig, schließlich bekommt er seinen Aufwand nicht ersetzt. Selbst wenn die Reparatur länger dauert, muss das Autohaus in der Regel keinen Ersatzwagen stellen.
Dennoch sollten Fahrzeughalter, deren „Fahrzeug von einem Rückruf betroffen ist, die Informationen ernstnehmen und möglichst bald dem Aufruf des Herstellers folgen“, sagt Carsten Reinkemeyer vom Allianz Zentrum für Technik. Dafür sprechen neben dem eigenen Sicherheitsinteresse noch weitere gute Gründe. Denn wer dem Aufruf zu einem sicherheitsrelevanten Rückruf nicht folgt, riskiert, dass sein Fahrzeug von Kraftfahrt-Bundesamt stillgelegt wird, so Reinkemeyer. Das sei 2013 immerhin rund 9.000 Mal vorgekommen.
Ignorieren hat finanzielle Folgen
Zudem kann ein nicht beachteter Rückruf finanzielle Auswirkungen haben. Bei einem späteren Weiterverkauf müssten Autobesitzer nach Angaben des Deutschen Anwaltvereins darauf hinweisen, dass sie einer solchen Aufforderung des Herstellers nicht nachgekommen sind. Dann aber kann der Wert des Gebrauchtwagens sinken.
Möglicherweise Schadenersatz-Ansprüche stellen kann der Autofahrer höchstens, wenn er wegen eines vom Hersteller verschuldeten Mangels einen Unfall baut. In den USA haben diverse Kunden Autobauer GM verklagt, weil Menschen aufgrund eines verschwiegenen Defekts zu Tode gekommen sind.
Nicht immer bemerkt der Autofahrer übrigens etwas von einem „Rückruf“: Nicht schwerwiegende, euphemistisch oft als „Produktoptimierungen“ bezeichnete Mängel lassen die Hersteller auch im Rahmen der Inspektion kostenlos von ihren Vertragswerkstätten beheben.
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