EU-Entwaldungsverordnung Runderneuerten Reifen droht das Aus

Von Doris S. Pfaff 3 min Lesedauer

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Ende Dezember soll die umstrittene EU-Entwaldungsverordnung in Kraft treten. Für Kleinstbetriebe ein Jahr später. Die Folgen könnten bei uneingeschränktem Inkrafttreten der Verordnung – zumindest aus Sicht des Reifenhandels – fatal sein. Die darüberhinaus gehenden Folgen für die Autohäuser sind indes noch nicht sicher.

Für Kfz-Betriebe, die mit Reifen handeln, könnte die EU-Entwaldungsverordnung negative Auswirkungen haben.(Bild:  Screenshot / VCG / Hinghaus)
Für Kfz-Betriebe, die mit Reifen handeln, könnte die EU-Entwaldungsverordnung negative Auswirkungen haben.
(Bild: Screenshot / VCG / Hinghaus)

Welcher Rohstoff steckt wo drin – und woher kommt er? Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) ist gut gemeint, bereitet jedoch vor allem mittelständischen Kfz-Betrieben wegen neuer Dokumentationspflichten erhebliche Kopfschmerzen. Der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk (BRV) fürchtet massive Folgen und fordert daher gemeinsam mit 13 weiteren Handwerksverbänden, das Inkrafttreten der Verordnung bis Ende 2027 erneut auszusetzen. Auch der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) verlangt Nachbesserungen. Die Verbände plädieren dafür, die EUDR bis dahin zu überarbeiten, um die komplexen Lieferketten realistisch und praxistauglich abzubilden.

Der ZDK teilt diese Bedenken der Branche vollumfänglich und hat sich dazu mehrfach positioniert. Über sein Brüsseler Büro wirkt der ZDK ebenfalls auf eine für Kfz-Betriebe zumutbare Umsetzung der EU-Verordnung hin. Noch ist allerdings unklar, wie die EUDR in der Praxis umgesetzt werden soll. In dem unter der Federführung des ZDH entstandenen Positionspapier wird eine zweijährige Verschiebung sowie grundlegende Nachbesserungen gefordert. Die EUDR ist bereits am 29. Juni 2023 in Kraft getreten und soll ab dem 30. Dezember 2025 angewendet werden. Für Kleinst- und Kleinunternehmen gilt sie ab dem 30. Dezember 2026.