Schadenmanagement leicht gemacht

Redakteur: Dipl. Ing. (FH) Konrad Wenz

Der Ford-Händlerverband (FHD) unterstützt seine Partnerbetriebe beim Schadenmanagement im Unfallreparaturgeschäft.

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Viele Betriebe stehen mit dem Unfall-Schadenmanagement auf Kriegsfuß. Dabei geht es selten darum, dass sie dem Kunden nicht helfen oder die Reparatur im Betrieb nicht organisieren zu können. Die Schwierigkeiten beginnen vielmehr häufig dann, wenn es darum geht, mit der Versicherung zusammenzuarbeiten. Stimmt die Kalkulation und hält die abschließende Rechnung einer Überprüfung durch den Sachbearbeiter stand Wurden alle zur Abrechnung notwendigen Unterlagen eingereicht und wie schnell wickelt die Versicherung den Schaden ab

Seit dem 2. Juli 2007 brauchen sich die Ford-Händler mit diesen Fragen nicht mehr auseinanderzusetzen. Denn zu diesem Zeitpunkt hat eine neue Tochtergesellschaft der Ford-Händler-Dienstleistungsgesellschaft (FHD) ihre Arbeit aufgenommen: Die ASG Clearing. „Wir bauen für die Ford-Händler eine neue Struktur auf“, beschreibt FHD-Geschäftsführer Manfred Reddig. Die neue Gesellschaft soll als Verbandsorganisation die Unfallschäden für die Mitglieder des Ford-Partnerverbands abwickeln.

Zwischen 600 bis 800 Unfallschäden pro Tag hat die FHD innerhalb der Ford-Organisation gezählt. „Wir gehen davon aus, dass wir 50 bis 60 davon über die ASG Clearing abwickeln werden“, rechnet Reddig. Das neue Unternehmen wolle nicht alle Unfallschäden abwickeln. „Oft unterhalten unsere Händler gute Kontakte zu den Versicherungen, zu Sachverständigen und/oder zu Rechtsanwälten. Das wollen wir nicht ändern. Wir wollen aber da eingreifen, wo das nicht der Fall ist oder wo der Händler Probleme hat“, erklärt Reddig. Dafür wurde in den Kölner Büros der FHD eine kleine schlagkräftige Truppe installiert. Diese soll u. a. künftig prüfen, ob der Händler seine Unterlagen komplett eingereicht hat. Damit will die ASG Clearing das Fehlerpotenzial in der Kommunikation mit der Versicherung reduzieren und erreichen, dass der Händler schneller zu seinem Geld kommt. Unterstützt wird die ASG dabei von einer Rechtsanwaltskanzlei, die gleichzeitig zu 30 Prozent an der ASG beteiligt ist. „Wir werden dafür sorgen, dass die Händler die Unterlagen an die Versicherung vollständig einreichen“, sagt Rechtsanwalt Andreas Klaftke.

„Wir handeln mit den Versicherungen die Rahmenbedingungen aus. Das betrifft aber nicht die Konditionen, beispielsweise die Lohnraten“, erklärt Reddig. „Bündeln lassen sich die Schäden aber nur, wenn wir den Gesamtprozess verbessern“, ergänzt Klaftke.

Der Spezialist für Schadenabwicklung hat ein Handbuch erstellt. Zudem können die Händler alle Formularvordrucke über ein Internetportal beziehen und die Formulare – Unfallerfassungsbogen, Abtrittserklärung bzw. Unfallschadendarlehen usw. – auch online befüllen. „Wir empfehlen unseren Händlern, sich an den im Markt üblichen Rahmenbedingungen zu orientien“, resümiert Reddig.

Konrad Wenz

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