Schadstoffklassen für Diesel-Pkw definiert

Redakteur: Dipl.-Ing. (FH) Jan Rosenow

Die neuen Emissionsklassen für Dieselfahrzeuge stehen. Aber kommt jetzt auch die Filter-Förderung

In seiner Sitzung am 21. Dezember 2005 hat der Bundesrat die lang erwartete Änderung der StVZO beschlossen. Im Regelwerk erscheinen nun fünf neue Emissionsklassen für Dieselfahrzeuge. Sie liefern die Grundlage dafür, nachgerüstete Dieselautos entsprechend ihres Partikelausstoßes einordnen und kennzeichnen zu können. Diese Entscheidung beinhaltet aber noch keine Aussage über eine finanzielle Förderung. Damit muss sich nun der Bundestag befassen.

Für den Nachrüstmarkt besonders interessant sind die Klassen PM1 bis PM3. Sie lassen sich mit den bisher so genannten offenen Systemen erfüllen. Der Gesetzgeber bezeichnet solche Filter als "ungeregelte Systeme". Die Stufe PM1 ist für die Nachrüstung von Autos vorgesehen, die die Euro-1- und Euro-2-Norm erfüllen und die mit Dieselpartikelfilter (DPF) weniger als 50 mg/km Dieselruß ausstoßen.

Die Klasse PM2 gilt für Euro-3-Diesel, die mit einem nachgerüsteten Filter den Euro-4-Wert von 25mg/km einhalten. Euro-4-Autos, die mit einem Nachrüstfilter ihre Partikelemission halbieren (auf unter 12,5 mg/km), kommen in die Klasse PM3. Die Klassen PM4 und PM5 sind nach heutigem Stand der Technik nur mit geschlossenen Filtern zu erreichen (in der StVZO als geregeltes System bezeichnet).

Gleichbehandlung für filterlose Saubermänner

PM4 gilt für Fahrzeuge, die ab Werk schon für den DPF-Einbau vorgesehen sind, denen aber der Filter selbst noch fehlte. Das gab es etwa bei Volkswagen, weil das Unternehmen im Jahr 2005 schlicht nicht liefern konnte.

Des Weiteren gelten die PM-Klassen laut Gesetzestext ausschließlich für Fahrzeuge mit "Partikelminderungssystem". Nach Auskunft des Bundesverkehrsministeriums ist aber sichergestellt, dass Diesel ohne Filter, sofern sie die genannten Grenzwerte einhalten, genauso behandelt werden wie gefilterte Autos.