Hauptuntersuchung Scheinwerferkontrolle – neue HU-Prüfplatzrichtlinie

Von Steffen Dominsky 4 min Lesedauer

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Die „Richtlinie für die Überprüfung der Einstellung der Scheinwerfer von Kraftfahrzeugen bei der Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO“ ist ein wenig in die Jahre gekommen. Nun hat die HU-Scheinwerfer-Prüfrichtlinie ein umfangreicheres Update erhalten.

Die neueste Änderungen der sogenannte Scheinwerferprüfrichtlinie im Rahmen der HU bringt einige praktische Verbesserungen mit sich. Diese hätten aber umfangreicher ausfallen können.(Bild:  Dominsky –VCG)
Die neueste Änderungen der sogenannte Scheinwerferprüfrichtlinie im Rahmen der HU bringt einige praktische Verbesserungen mit sich. Diese hätten aber umfangreicher ausfallen können.
(Bild: Dominsky –VCG)

Wie lautet die Steigerung von „Welle“? Richtig, Woge! Doch bekanntlich glätten auch die sich nach einer gewissen Zeit. So geschehen bei der „Richtlinie für die Überprüfung der Einstellung der Scheinwerfer von Kraftfahrzeugen bei der Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO“, kurz HU-Scheinwerferprüfrichtlinie. Erstmals erschienen im Verkehrsblatt Ausgabe 5/2014 sorgte sie, bedingt durch ihren Anspruch an einen Prüfplatz, bestehend aus Aufstellplatz Fahrzeug und Aufstellplatz Scheinwerfer-Einstell-Prüfgerät (SEP), für jede Menge Bewegung in der Branche und Schaum vor den Mündern nicht weniger Werkstattinhaber.

Doch mit der Zeit gewöhnt man sich bekanntlich an alles und somit auch an die Auswirkungen besagter Richtlinie. Dennoch kam es immer wieder zu Nachbesserungen der Richtlinie durch den Gesetzgeber. Die letzte große Überarbeitung kam im Jahr 2018 – veröffentlicht im Verkehrsblatt unter der Nummer 174/2018. Leider unterliefen den Verantwortlichen hierbei ein paar kleinere „redaktionelle“ Fehler, worauf, kaum verkündet, besagter Überarbeitung mit der Verkehrsblattnummer 7/2019 die Überarbeitung der Überarbeitung folgte.