Scheinwerferprüfung: Geldgräberstimmung
Die HU-Scheinwerferprüfrichtlinie ist in aller Munde. Längst überfällig ist das entsprechende Pendant für Einstellgeräte. Das soll 2018 kommen. Ein SEP für mehrere Tausend Euro wird auch dann nicht zur Pflicht, aber …

Auch wenn das Mittelalter schon eine Weile zurückliegt und man beim Stichwort „Gold“ in erster Linie an Südafrika denkt: Zu jener Zeit galt Deutschland als zweitgrößtes Förderland für das begehrte Metall weltweit. Doch auch im Hier und Jetzt wittern einige das große Geld. Zwar nicht in Form des Handels mit Gold, wohl aber mit dem von Scheinwerferprüf- und -einstellgeräten (SEPs). So reiben sich Gerätehersteller wie Werkstattausrüster seit einigen Monaten gewaltig die Hände. Verständlich, schließlich macht die HU-Scheinwerferprüfrichtlinie die Leute, zumindest die im Kfz-Gewerbe, beinahe so verrückt wie mancher Goldrausch.
Dabei – und das ist offenbar vielen nicht bewusst – erhebt besagte Richtlinie nur Ansprüche an den Platz. Das SEP ist ihr fast egal. Sie definiert es lediglich als Bestandteil des „Systems“ und fordert, dass das SEP über ein Typschild und damit eine Baumusterprüfung verfügen muss – mehr nicht. Alles, was so mancher fleißiger Werkstatt- bzw. Werkzeugverkäufer aktuell hier hineininterpretiert, nach dem Motto Werkstätten benötigen a) generell ein brandneues oder b) zwingend ein digitales SEP, gehört definitiv in die Kategorie Propaganda.
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