Schlechte Zahlen: Opel kündigt sieben Händlern außerordentlich
Nachdem Opel im aktuellen Händlervertrag die Bedingungen verschärft hat, greift der Hersteller nun erstmals konsequent gegen Low Performer im Vertriebsnetz durch. Einige der Betroffenen wehren sich.

Opel hat sieben Partnern wegen schlechter Verkaufsleistungen den Händlervertrag außerordentlich gekündigt. Wie Unternehmenssprecher Michael Blumenstein auf Anfrage von »kfz-betrieb« sagte, seien zuvor in dieser Sache insgesamt 24 Vertriebspartner zum Jahresbeginn abgemahnt worden – vor allem offenbar deshalb, weil sie mit ihren Verkaufszahlen mehr als 25 Prozent unterhalb des Netz-Durchschnitts gelegen hätten. „Unsere Leistungsbeurteilung umfasst allerdings noch eine ganze Reihe weiterer Punkte“, betonte der Sprecher.
Den Händlern habe man dann – wie in dem vor drei Jahren eingeführten aktuellen Partnervertrag festgelegt – sechs Monate Zeit gegeben, um ihre Leistung zu erhöhen. Zehn Partner hätten dies zur Zufriedenheit des Herstellers geschafft. Sieben Händlern sei aufgrund sichtbarer Fortschritte mehr Zeit für das Erreichen eines neu festgesetzten Zieles eingeräumt worden. Von sieben weiteren Partnern wolle man sich allerdings nun trennen – diese hätten nach wie vor zum Teil nur noch vereinzelt Neufahrzeuge verkauft.
Rechtsanwalt Thomas Baiz von der Kanzlei Friedrich Graf von Westphalen & Partner, der zwei der gekündigten Opel-Händler vertritt, hält eine außerordentliche Kündigung aufgrund einer unterdurchschnittlichen Verkaufsleistung für nicht gerechtfertigt. „Opel begründet die fristlose Kündigung damit, dass der Händler seiner Verkaufsförderungspflicht nicht nachgekommen sei“, erläuterte der Anwalt auf Anfrage. „So etwas habe ich noch aus keinem anderen Fabrikatsnetz gehört.“ Eine solche Pflichtverletzung aus der Nichterreichung eines vom Hersteller gesetzten Verkaufszieles abzuleiten, hält er für nicht zulässig.
Zudem werde bereits aus dem Kündigungsschreiben deutlich, dass der Hersteller nicht in der Lage sei, seine eigenen vertraglichen Regelungen sauber anzuwenden. „Das zeigt doch deutlich, dass der Händlervertrag in Teilen intransparent und für die Partner schwer verständlich ist", meint Thomas Baiz. So verwechsle der Hersteller beispielsweise in der Kommunikation mit den betroffenen Partnern die Art der Leistungsbewertung – im Vertrag seien an bestimmten Stellen entweder individuelle Werte oder aber nationale Durchschnittswerte als Zielsetzung für die Vertriebsleistung definiert. Über die weiteren rechtlichen Schritte gegen den Hersteller wollte sich der Anwalt am Mittwoch noch nicht näher äußern.
Der Sprecher des Händlerverbandsvorstands, Mathias Schinner, sagte am Dienstagabend auf Anfrage, der Händlerverband sei früh von Opel über die Maßnahmen in Zusammenhang mit der Verkaufszielunterschreitung informiert worden.
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