Schlichtung: ZDK empfiehlt Kfz-Schiedsstellen
Kfz-Betriebe müssen künftig darüber informieren, ob sie an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilnehmen. Der ZDK rät von einer solchen Teilnahme ab und empfiehlt auch weiterhin auf die branchenspezifischen Kfz-Schiedsstellen zu bauen.
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Der Zentralverband des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes (ZDK) rät Betrieben auch weiterhin dazu, ihren Kunden Kfz-Schiedsstellen zu empfehlen, um Streitigkeiten zwischen Käufer und Betrieb außergerichtlich zu klären. Hintergrund ist die geänderte Rechtslage, die seit dem 1. Februar 2017 greift. Laut Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) müssen Kfz-Betriebe nun darüber informieren, ob sie an Verfahren zur Beilegung von Streitigkeiten vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilnehmen.
ZDK-Rechtsexperte hält dies allerdings nicht für sinnvoll. „Stattdessen können die Betriebe ihren Kunden empfehlen, im Streitfall auf die rund 100 branchenspezifischen Kfz-Schiedsstellen zurückzugreifen“, so Kaiser. Dieses Schlichtungsverfahren im Kfz-Gewerbe gibt es bereits seit 1970. Für Kunden ist es kostenlos.
Bei rund 70 Millionen Serviceaufträgen und etwa 3,5 Millionen Gebrauchtwagenverkäufen über den Handel pro Jahr bleiben Streitfälle zwischen Autokunden und Kfz-Betrieben nicht aus. Aus Sicht des ZDK ist das jedoch kein Grund, direkt vor Gericht zu ziehen. Über die Kfz-Schiedsstellen können Kunden in einem zeitsparenden Verfahren und ohne Kostenrisiko eines Gerichtsprozesses ihre Rechte gegenüber Kfz-Betrieben überprüfen lassen.
Zur Schiedskommission gehören Vertreter des Kfz-Gewerbes und des ADAC sowie ein öffentlich bestellter und vereidigter Kfz-Sachverständiger der Deutschen Automobil Treuhand (DAT). Geht es um Reparaturaufträge, ergänzt der Sachverständige einer anerkannten Prüforganisation das Team. Die Leitung übernimmt ein Richter.
Deutlich geringerer Zeitaufwand
Wählt der Kunde den Weg über eine Kfz-Schiedsstelle, kann er innerhalb von drei Monaten mit einem Ergebnis rechnen. Vor Gericht dauert das Verfahren in der ersten Instanz in der Regel bis zu zwölf Monate. Nur rund zehn Prozent der jährlich etwa 12.000 Schiedsverfahren landen vor der Schiedskommission. Die Mehrzahl wird bereits im Vorfeld zwischen Schiedsstelle, Kunde und dem Kfz-Meisterbetrieb gütlich geklärt.
Ausschlaggebend für die jeweils zuständige Kfz-Schiedsstelle ist der Geschäftssitz der Werkstatt oder des Autohauses. Auf www.kfz-schiedsstellen.de sind die Schiedsstellen nach Bundesländern gelistet. Auch der Kontakt zur jeweiligen Schiedsstelle gelingt am einfachsten über den Online-Auftritt.
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