Schwacke-Liste ist geeignete Schätzgrundlage
Eine Schadensschätzung erforderlicher Mietwagenkosten kann anhand des Schwacke-Automietpreisspiegels vorgenommen werden. Einwendungen gegen die Grundlage der Schadensbemessung müssen anhand konkreter Tatsachen fallbezogen vorgetragen werden.
Eine Schadensschätzung erforderlicher Mietwagenkosten kann anhand des Schwacke-Automietpreisspiegels vorgenommen werden. Einwendungen gegen die Grundlage der Schadensbemessung müssen anhand konkreter Tatsachen fallbezogen vorgetragen werden. Andernfalls sind diese unerheblich. Unfallbedingte Aufschläge von 20 Prozent auf den so ermittelten Normaltarif sind bei Vorliegen der entsprechender Besonderheiten angemessen. Dies entschied das Amtsgericht (AG) Bernkastel-Kues im Rahmen eines Urteils vom 18.08.2009 (AZ: 4a C 515/08).
Das Gericht nimmt in der aktuellen Entscheidung insbesondere Bezug auf Entscheidungen des Landgerichts Trier vom 18.09.2007, 12.02.2008 bzw. 19.02.2008.
In sämtlichen Entscheidungen bestätigte das Landgericht Trier zum einen die Anwendbarkeit der Schwacke-Liste und zum anderen die Rechtfertigung pauschaler unfallbedingter Aufschläge in Höhe von mindestens 20 Prozent. Auch das Amtsgericht Bernkastel-Kues erteilt in Übereinstimmung mit der Rechtssprechung des Landgerichts Trier pauschalen Angriffen auf die sogenannte Schwacke-Liste eine Absage. Das Amtsgericht betonte insbesondere, dass aus der Tatsache, dass Tarife der Schwacke-Liste auf Vermieterangaben beruhen, nicht generell gefolgert werden kann, dass diese nicht die tatsächliche Marktsituation wiedergeben. Es kommt auch nicht darauf an, dass es vereinzelt möglicherweise in der Region auch günstigere Tarife gibt (So auch LG Trier, Urteil vom 19.02.2008, 1 S 222/07).
Auch der Verpflichtung des Geschädigten über das Internet Tarife zu ermitteln, erteilte das Amtsgericht eine klare Absage. Weiterhin betonte das Amtsgericht, dass nicht davon ausgegangen werden kann, dass irgendwelche vorgelegten Vergleichsangebote der Beklagtenversicherung dem Kläger auch tatsächlich zu entsprechenden Bedingungen in der konkreten Situation unmittelbar zur Verfügung gestanden hätten.
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