Schwerer Vorwurf gegen VW-Leasing
Vor Kurzem hatte Volkswagen noch Entgegenkommen in der Frage der Restwerte angeboten, jetzt steht Branchenanwalt Prof. Christian Genzow dagegen auf. Das Angebot sei letztlich ein weiterer Knebel für den Handel.
Der Branchenanwalt Prof. Christian Genzow sieht in den jüngst vom Volkwagen-Konzern zugesagten Programmen zur Restwert-Unterstützung einen Verstoß gegen die Marktgesetze. „Volkswagen Leasing nutzt seine Marktmacht in missbräuchlicher Weise aus“, lautet sein Vorwurf. Als Konsequenz empfiehlt er den Händlern, sich beschwerdeführend an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu wenden.
Wie Genzow ausführt, ist die Rechtmäßigkeit der Ankaufs-/Rückkaufsverpflichtung von Leasingrückläufern zu Lasten der VW- und Audi-Händler rechtlich hoch umstritten. Sie führe bei vielen VW-/Audi-Partnern zu wirtschaftlich eklatanten, existenzbedrohenden Verlusten. Die Volkswagentochter bietet den Händlern nun ein Unterstützungsprogramm an, das „die wirtschaftliche Belastung des Handels allenfalls in kleinem Maße verringert, aber keinesfalls beseitigt“, so der Rechtsanwalt.
Höchst problematisch ist nach Genzows Auffassung an dem Entgegenkommen des Konzerns, dass daran eine Bedingung der Leasinggesellschaft geknüpft sei: Akzeptiert der Händler die Hilfszusagen, erkläre er damit, dass er die „Ankaufs-/Rückkaufsverpflichtung im Hinblick auf alle vermittelten Fahrzeuge (...) in der vereinbarten Form als wirksam anerkennt und (...) alle etwaigen Ansprüche (des Handels) mit der Rückkaufverpflichtung zum vereinbarten Restwert erledigt sind“.
Wirtschaftliche Diskriminierung
Händler, die angesichts der drohenden Verluste auf jeden Euro angewiesen sind, werden mit diesem Passus aus Sicht Genzows „in wirtschaftlich diskriminierender Weise gezwungen, von einer rechtlichen und gegebenenfalls gerichtlichen Überprüfung der Wirksamkeit der Ankaufs-/Rückkaufsverpflichtung Abstand zu nehmen“.
VW-Leasing nutzte also die wirtschaftliche Überlegenheit - auch vor dem Hintergrund des Zusammenhanges mit der VW Bank - in missbräuchlicher Weise, folgert der Rechtsanwalt. Angesichts dieser Situation müsse der Handel Beschwerde beim Bafin einlegen und das Amt auffordern, die Vorgehensweise von Volkswagen Leasing zu überprüfen.
Wichtig sei in diesem Zusammenhang für die beschwerdeführenden Händler, dass das Amt nicht verpflichtet sei, den Namen des Beschwerdeführers bekannt zu geben.
Kontakt:Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin):Graurheindorfer Str. 108,53117 BonnTelefax: 0228/4108-1550
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