Seat-Händler diskutieren erweiterte CI-Vorgaben

Autor Andreas Grimm

Eine 264 Seiten starke Richtlinie zur CI-konformen Betriebsausstattung hat im Seat-Händlernetz für Irritationen gesorgt. Nach Gesprächen des Händlerbeirats besteht nun wohl Rechtssicherheit für die Betriebe. Einige Partner scheiden jedoch aus.

(Bild: Grimm / »kfz-betrieb«)

Mitten in der Umstellung der Seat-Außen-CI bei den Partnern des Importeurs müssen sich Handel und Werkstätten mit zusätzlichen Vorgaben aus Spanien auseinandersetzen. In Gesprächen mit dem Importeur hat der Händlerverband nun eine Art Bestandsschutz für jene Betriebe erreicht, die schon in die CI investiert haben. Auch sollen alle Maßnahmen „mit Augenmaß“ durchgeführt werden.

Die aktualisierten Anforderungen haben eine längere Vorgeschichte. Bereits im Sommer 2016 ging den Betrieben eine 264 Seiten starke Richtlinie über die Umsetzung der Innen-CI zu – mittels Partnernet. Darin hatte die Seat-Zentrale ihre weltweit umzusetzenden Vorstellungen für die bauliche Ausgestaltung des Seat-Netzes formuliert. Mitte April dieses Jahres wurden dann alle Seat-Partner aufgefordert, die Richtlinie binnen drei Wochen zu akzeptieren.

Im Kern ging es um die Zusage, dass die in der Richtlinie aufgeführten Maßnahmen, hauptsächlich den Schauraum betreffend, bis zum 1. Juli 2019 umgesetzt sein müssen. Die kurze Zustimmungsfrist sorgte für Unruhe, gerade kleinere Betriebe fühlen sich vom Importeur einmal mehr an den Rand gedrängt, wie Rückmeldungen an die Redaktion nahelegen.

Dass es Diskussionsbedarf gegeben habe, bestätigt Benno Schulz, Sprecher des Seat-Händlerbeirates. Allerdings hätten am Ende quasi alle Partner fristgerecht unterschrieben. „Es sind nur sechs Vollhändler-Betriebe die nicht mitziehen.“ Davon wollten vier Betriebe aufgrund der Nachfolgeproblematik aufhören. Diese sechs Betriebe erhalten vom Importeur nun die Kündigung mit zweijähriger Frist und scheiden zum 31. Juli 2019 aus dem Netz aus.

Gut 100 Betriebe vor Versendung der Richtlinie umgerüstet

Für Unruhe hatte wohl nicht zuletzt der Zeitpunkt der geforderten Unterschrift gesorgt, startete doch die Modernisierung der Seat-CI schon deutlich vor der Versendung der Richtlinie. Doch die gut 100 bereits umgerüsteten Betriebe und die aktuell in der Umrüstung befindlichen 104 Betriebe laufen laut Schulz nicht Gefahr, die detailliert ausformulierten Vorgaben nicht erfüllen zu können.

Der letztlich großen Zustimmung vorausgegangen waren Gespräche des Händlerbeirats mit dem Importeur. Die Händlerseite wollte erreichen, dass von der Richtlinie nur umgesetzt werden sollte, was wirtschaftlich leistbar und baulich umsetzbar ist. Tatsächlich konnte man erreichen, dass die bereits errichteten Gebäude der vergangenen Jahre nicht nachgerüstet werden müssen. In der Richtlinie seien viele Beispiele genannt, die aber einen Idealfall darstellten und kein Pflichtbestandteil seien, beispielsweise ein Windfang am Eingang oder die Gestaltung der Sozialräume.

Für jeden noch nicht umgerüsteten Betrieb vereinbarten Importeur und Händlerverband eine individuelle Bauberatung, um die individuelle Situation mit Augenmaß zu begutachten und eine Kostenschätzung für die Maßnahmen abzugeben. „Was dann von der Bauberatung als nötig erachtet und beschlossen wird, das bleibt und hat Bestand, auch wenn die Richtlinie anderes fordern würde“, verdeutlicht Schulz.

Für die Zukunft wünscht sich der Händlersprecher dennoch einen früheren Informationsfluss, wenn massive Veränderungen anstehen. Die Unterschrift wäre den Partnern vermutlich auch leichter gefallen, wenn erst die Bauberatung vor Ort gewesen wäre, um die Kosten abzuschätzen, die dann als Berechnungsbasis für die Zustimmung dienen könnten.

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