Ausschuss Werkstätten und Technik Sich früh positionieren

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Die Herbstsitzung des ZDK-Ausschusses zeigte, dass sich der Verband selbstbewusst bei der Umsetzung neuer EU-Regeln positioniert – beispielsweise für das Auslesen und Übermitteln der Fahrzeugdaten zum Kraftstoff- oder Energieverbrauch.

Den Durchschnittsverbrauch angeben, das können Autos schon lange. Seit 2021 müssen sie ihn auch speichern und regelmäßig auslesen lassen.(Bild:  Rosenow/»kfz-betrieb«)
Den Durchschnittsverbrauch angeben, das können Autos schon lange. Seit 2021 müssen sie ihn auch speichern und regelmäßig auslesen lassen.
(Bild: Rosenow/»kfz-betrieb«)

Der mitunter große Unterschied zwischen den Katalogwerten und dem tatsächlichen Kraftstoffverbrauch beschäftigt die Europäische Kommission schon lange. Das gilt insbesondere bei Plug-in-Hybriden, bei denen der reale Energieverbrauch auch vom Fahrverhalten abhängt.

Deshalb hat die EU in der neuesten Version der Abgasnorm Euro 6 auch eine fahrzeuginterne Überwachungseinrichtung für die Verbräuche aufgenommen. Alle Fahrzeuge, die seit dem 1. Januar 2021 zugelassen worden sind, müssen diese OBFCM-Daten speichern, damit sie zusammen mit der Fahrgestellnummer an die EU übermittelt werden können.