Sicher heizen und kochen: Gasanlagen in Wohnmobilen
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Die Gasanlagen in Freizeitfahrzeugen müssen regelmäßig geprüft werden. Mit einem Sachkundenachweis können auch Kfz-Mechatroniker diese Prüfung durchführen und damit Wohnmobilbesitzern mehr Service bieten. Doch ohne Schulung geht nichts.
Flüssiggas kennen die meisten Kfz-Mechatroniker nur als alternativen Kraftstoff. Doch das brennbare Propan-Butan-Gemisch dient in Wohnmobilen auch zum Heizen, Kochen und sogar zum Kühlen. Mit dem Boom auf dem Wohnmobilmarkt sind solche Gasanlagen in immer größerer Stückzahl auf deutschen Straßen unterwegs, und sie müssen, wie die Fahrzeuge auch, alle zwei Jahre geprüft werden. Diese Dienstleistung anzubieten, kann sich für Kfz-Betriebe, die viele „Womo“- oder Caravan-Besitzer in ihrer Kundschaft haben, durchaus lohnen. Denn sie bedeutet einen zusätzlichen Kundenkontakt und rundet das Serviceangebot ab. Ein weiterer Grund ist, dass die nicht nachgewiesene oder abgelaufene Gasprüfung ein erheblicher Mangel bei der HU ist. Zu einer umfassenden HU-Vorbereitung gehört also auch ein Blick auf die Gasplakette. Außer im zweijährigen Turnus muss die Gasanlage auch vor der erstmaligen Inbetriebnahme und nach jeder Veränderung oder Reparatur von Bauteilen geprüft werden.
Die regulatorische Grundlage für Installation, Instandhaltung und Prüfung von Flüssiggasanlagen in Freizeitfahrzeugen ist das Arbeitsblatt G 607 des DGVW (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches). Sachkundiger für die Prüfung kann jeder werden, der einen Gesellenbrief in einem metallverarbeitenden Beruf hat, Erfahrung im Umgang mit Gasanlagen besitzt und eine Sachkundeschulung absolviert hat. »kfz-betrieb« hat im November 2018 in Kötz an einer solchen Weiterbildung teilgenommen und beschreibt im Folgenden die wichtigsten Punkte.
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