Sichere Fahrzeugrückgabe und Dokumentenmanagement

Autor / Redakteur: Silvia Lulei / Silvia Lulei

Wer Leasingrückläufer gewinnbringend zu- und weiterverkaufen möchte, legt Wert auf kurze Durchlauf- und Standzeiten. Matthias Gauglitz, Geschäftsführer der DAD Deutscher Auto Dienst GmbH, rät dem Handel, auf effiziente Abläufe zu achten.

Anbieter zum Thema

Seit Mai setzt der DAD Tablet-PCs ein, um die Fahrzeugrückgabe zu dokumentieren. Die DAD-Mitarbeiter nehmen alle Schäden auf und fügen entsprechende Fotos hinzu. Der Fahrer unterschreibt auf der PC-Oberfläche, und nur wenige Sekunden später erhält er das Rückgabeprotokoll per E-Mail oder via elektronischer Schnittstelle.

Die Software basiert auf einem Programm für die Fahrzeugbewertung, das die Kfz-Sachverständigenorganisation Hüsges verwendet. Auf Basis von bis zu 150 Fotos erstellen die Sachverständigen ein Wertgutachten, ohne das Fahrzeug in Augenschein genommen zu haben. Dies beschleunigt die Fahrzeugübernahme und reduziert die Kosten. Das Gutachten und die Fotos können die Händler für die Weitervermarktung, beispielsweise in Internetportalen, nutzen.

Dokumente managen

Kauft der Händler Leasingrückläufer aus dem Ausland zu, können fehlende Dokumente schnell zum Ärgernis werden. Denn häufig sind Dokumente wie die CoC-Bescheinigung (Certificate of Conformity) oder die Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II) nicht vorhanden, oder das Auto braucht eine Vollabnahme nach §21 der StVZO.

Ohne CoC kann ein Fahrzeug europaweit weder verkauft noch zuge-lassen werden. Der DAD beschafft diese Bescheinigung für die Marken VW, Audi, Seat, BMW, Opel und Ford, auf Anfrage auch für weitere Hersteller. Dafür muss lediglich die Fahrgestellnummer (FIN) vorliegen. In der Regel wird der DAD parallel zur Anlieferung des Fahrzeugs tätig. Im Optimalfall kommen Auto und Dokumente gleichzeitig beim Händler an. Dies verringert die Standzeit.

Blanko-ZB II beschaffen

Deutsche Dokumente werten ausländische Fahrzeuge auf. Der DAD kann jetzt auch die Ausstellung von Blanko-Zulassungsbescheinigungen Teil II (Blanko-ZB II) für Gebrauchtwagen organisieren. Dieses Dokument erleichtert die Vermarktung von Importfahrzeugen sowie die Finanzierung ausländischer Fahrzeuge, da die Bank die ZB II als Sicherungsdokument benötigt. Die bisher notwendigen Tageszulassungen entfallen, ebenso die damit verbundenen zusätzlichen Haltereinträge, die den Fahrzeugwert mindern. Dieser neue DAD-Service beruht auf einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz. Demnach haben Autohändler auch für importierte Gebrauchtwagen einen Anspruch auf die Ausstellung einer Blanko-ZB II.

„Gerade beim Ankauf und der Weitervermarktung ausländischer Fahrzeuge gilt für den Handel, Potenziale zu nutzen“, erläutert Gauglitz. Er freut sich, dem Handel erneut einen Servicebaustein zur Verfügung stellen zu können, der dazu beiträgt, Fahrzeuge schneller vermarkten zu können.

(ID:356123)