Sicherungsrechte für Kfz-Betriebe

Autor / Redakteur: Christoph Baeuchle / Christoph Baeuchle

Schlechte Zahlungsmoral der Kunden? Nicht beglichene Rechnungen? Eine neuer Leitfaden der ZDK-Rechtsabteilung hilft Kfz-Betrieben weiter.

Neuer ZDK-Leitfaden „Sicherungsrechte“
Neuer ZDK-Leitfaden „Sicherungsrechte“
(Foto: Promotor)

Was können Kfz-Betriebe gegen eine schlechte Zahlungsmoral ihrer Kunden machen? Welche Möglichkeiten gibt es, wenn der Kunde die Rechnung nicht begleichen will? Diese und ähnliche Fragen gehören zum Alltag jedes Kfz-Betriebs. Um in solchen Fällen richtig zu reagieren, ist die Kenntnis der Voraussetzungen und Wirkungsweisen der gesetzlichen und vertraglichen Sicherungsrechte elementar. Nur so können die Kunden zur vollständigen Zahlung von offenen Geldforderungen bewegt werden.

Unterstützung dabei erhalten die Betriebe nun mit dem neuen ZDK-Leitfaden „Rechte der Kfz-Betriebe zur Sicherung von Vergütungsansprüchen gegenüber Kunden“. In ihm gibt die ZDK-Rechtsabteilung dem Praktiker einen kurzen Überblick über die rechtlichen Möglichkeiten am Beispiel einer Reparatur (Werkvertrag).

Für Kfz-Betriebe gibt es für den richtigen Umgang mit zahlungsunwilligen Kunden drei gesetzliche Grundlagen: Neben dem Zurückbehaltungsrecht sind das Werkunternehmerpfandrecht sowie der Eigentumsvorbehalt entscheidend. Der Leitfaden spielt durch, welche Möglichkeiten die entsprechenden Rechte einem Kfz-Betrieb bieten. Der ZDK hat den Leitfaden in Form einer Checkliste aufgebaut, um dem Leser einen schnellen Überblick zu ermöglichen. Mitglieder der Verbandsorganisation finden ihn in der Rubrik „Recht & Steuern“ der internen ZDK-Webseiten.

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