Insolvenzantragspflicht
So stellen Unternehmen sicher, zwölf Monate durchfinanziert zu sein
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Folgende Situation: Obwohl der Geschäftsführer alles dafür tut, die finanzielle Misere des Unternehmens zu beheben, schlittert es in die Insolvenz wegen Überschuldung. Das lässt sich vermeiden, indem immer wieder geprüft wird, ob ein Unternehmen insolvenzreif ist.
Seit dem 1. Januar 2024 gilt die Insolvenzantragspflicht wieder in vollem Umfang. Das bedeutet: Ein Unternehmen muss nun nachweisen können, dass es die nächsten zwölf Monate durchfinanziert ist, um keinen Insolvenzantrag wegen Überschuldung stellen zu müssen. Rechtsanwalt Alexander Eggen von Schultze & Braun erläutert, worauf Unternehmen bei dieser Anforderung achten sollten und wie sie Haftungsrisiken und strafrechtliche Konsequenzen durch eine (unbeabsichtigte) Insolvenzverschleppung vermeiden.
Was bedeutet: zwölf Monate durchfinanziert?
Die Anforderung, zwölf Monate durchfinanziert zu sein, betrifft Kapitalgesellschaften – also etwa eine GmbH, UG oder AG – sowie den Insolvenzgrund der Überschuldung (nicht Zahlungsunfähigkeit!). „Überschuldet ist ein Unternehmen dann, wenn dessen Verbindlichkeiten höher als dessen Vermögen sind – es sei denn, die Fortführung des Unternehmens in den nächsten zwölf Monaten ist nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich“, erläutert Eggen.
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