Spezialwerkzeug abgelehnt — trotzdem geliefert
Gut drei Viertel der Vertragswerkstätten erhalten von ihren Automobilherstellern und Importeuren Spezialwerkzeug, das sie nicht bestellt haben.
Gut drei Viertel der Vertragswerkstätten erhalten von ihren Automobilherstellern und Importeuren Spezialwerkzeug, das sie nicht bestellt haben.
Gut drei Viertel der Vertragswerkstätten erhalten von ihren Automobilherstellern und Importeuren Spezialwerkzeug, das sie nicht bestellt haben. 82 Prozent finden die Kosten für das Werkzeug unangemessen hoch. Zudem meinen 76 Prozent der Werkstattinhaber, dass sie gegen ihren Servicevertrag verstoßen, wenn sie das Spezialwerkzeug nicht abnehmen. Dies ergab eine Umfrage, die die Kölner BBE Unternehmensberatung im Auftrag der Redaktion »kfz-betrieb« durchführte. „Knapp 80 Prozent der Fabrikatswerkstätten müssen die vom Automobilhersteller empfohlenen Werkzeuge abnehmen – vor allem Servicebetriebe, die deutsche Premium- und asiatische Marken vertreten“, erläutert Stephan Jackowski, Consultant Automotiv der BBE.
Nehmen die Vertragspartner der Fahrzeughersteller die Werkzeuge nicht ab, müssen sie mit Abmahnungen rechnen. Im schlimmsten Fall droht ihnen die Kündigung des Servicevertrags. Massiven Widerstand bekam auch Suzuki-Werkstattpartner Werner Posorske von seinem Importeur zu spüren: „Suzuki forderte uns auf, das Spezialwerkzeug anzunehmen, weil dies im Vertrag stehe.“
Streitigkeiten mit dem Vertragspartner
Im Januar 2006 erhielt der Werkstattinhaber im norddeutschen Bienenbüttel Werkzeug im Wert von 885 Euro — das er nicht bestellt hatte. „Damit gingen die Streitigkeiten mit Suzuki erst richtig los“, erinnert sich Posorske. Originalverpackt befindet sich das Werkzeug heute noch in seinem Betrieb, „obwohl wir Suzuki gebeten haben, es nicht zuzuschicken beziehungsweise es wieder abzuholen“.
Doch stattdessen bekam der Servicepartner die lapidare Antwort: Das Werkzeug sei Bestandteil der Servicestandards. Es werde allen Vertragspartnern automatisch zugeschickt, um den entsprechenden Service zu gewährleisten. Viele Schriftwechsel folgten, beispielsweise mit Sätzen: „Sie sind vertraglich verpflichtet, das Werkzeug abzunehmen. Eine Nichtabnahme ist als erheblicher Vertragsverstoß zu bewerten.“ Auch als Posorske seinen Abbuchungsauftrag stoppte, drohte ihn Suzuki „aufgrund des vertragswidrigen Verhaltens weitere Maßnahmen an“. Der Importeur bat um einen neuen Abbuchungsauftrag und schrieb: „Die noch nicht erfassten Lieferungen stellen wir Ihnen separat in Rechnung.“
Auf die von Suzuki gesetzten Fristen und auf den Wunsch, dem Importeur wieder einen Abbuchungsauftrag zu erteilen, ging der Werkstattinhaber nicht ein. Die Reaktion des Importeurs erfolgte im Sommer des letzten Jahres: „Nach ergebnislosem Fristablauf werden wir die Angelegenheit unseren Anwälten übergeben, mit der Bitte, die für die fristlose Kündigung des Vertragsverhältnisses erforderlichen Schritte einzuleiten.“
Rechte und Pflichten
Laut Vertrag ist ein autorisierter Werkstattpartner zwar verpflichtet, seinen Betrieb so zu organisieren und auszustatten, dass er die Serviceleistungen und Garantiearbeiten jederzeit durchführen kann. „Das bedeutet aber nicht, dass jeder Servicepartner selten genutztes Werkzeug vorhalten muss“, ärgert sich der Suzuki-Partner und verweist auf die „am häufigsten gestellten Fragen und Antworten der EU-Kommission zur GVO“. In dem Papier stellen die europäischen Wettbewerbshüter fest: „Im Hinblick auf die Standards in den Serviceverträgen muss es der Werkstatt freigestellt bleiben, ob sie die Werkzeuge und Ausrüstungsgegenstände selbst erwirbt oder durch andere Weise deren Verfügbarkeit sicherstellt – zum Beispiel durch Pooling, Arbeitsgemeinschaften oder Miete.“ Als Nachweis dafür müsse der Hersteller eine entsprechende Kooperationserklärung oder vertragliche Vereinbarung des Servicepartners akzeptieren.
Bereits vor gut drei Jahren kritisierte Konrad Schumm, Mitarbeiter der Generaldirektion Wettbewerb der EU-Kommission, in einer Podiumsdiskussion der Automechanika: „Die den Fabrikatsbetrieben auferlegten Standards sind zum Teil unsinnig kleinlich und begründen eine inakzeptable Knechtschaft.“ Und es zähle nicht zu den zulässigen Servicestandards, dass die Servicepartner die Werkzeuge von ihren Fahrzeugherstellern beziehen, wenn sie in gleicher Qualität auch bei anderen Lieferanten erhältlich sind.
Einsicht bei BMW
Auf Druck der EU-Kommission hat beispielsweise BMW ihre Vertriebs- und Servicestandards an die GVO angepasst. „Ich freue mich, dass sich BMW kooperativ gezeigt hat und dass der Weg für mehr Wettbewerb frei ist“, kommentiert Wettbewerbskommissarin Neeli Kroes die Änderungen der BMW-Vertriebs- und Serviceverträge. Eine so genannte Öffnungsklausel stellt nun klar, „dass die BMW-Werkstätten ihre gesamte Werkstattausstattung, Werkzeuge, IT-Hardware und -Software auch von anderen Zulieferern beziehen dürfen, sofern eine äquivalente Qualität und Funktionalität gewährleistet ist.“ Die EU-Kommission will damit erreichen, dass die gesamte Kfz-Branche die GVO richtig interpretiert und vor allem auch umsetzt.
Doch leider sorge die Belieferung mit Spezialwerkzeug bei den autorisierten Werkstätten nach wie vor für Zündstoff und heftige Diskussionen, weiß BBE-Consultant Stephan Jackowski. „Viele Vertragspartner der Automobilhersteller empfinden die Investitionen in das Werkzeug als eine zu hohe Kostenbelastung.“
Zu hohe Kosten
Und obwohl die Forderungen der Automobilhersteller sehr unterschiedlich seien (siehe Tabelle Seite 16), verlangten sie von ihren Vertragspartnern, dass sie die Spezialwerkzeuge für das komplette Fahrzeugprogramm vorhalten müssen. „Dies gilt meist auch für Werkzeuge, die die Betriebe nie oder kaum einsetzen, zum Beispiel für Fahrzeuge mit einem sehr geringen Bestand im Gesamtmarkt“, beobachtet Jackowski. Zudem prüften die Hersteller und externe Gutachter in regelmäßigen Abständen, ob die Werkzeuge in den Betrieben auch vollständig seien. Sollte etwas fehlen, erklärten die Hersteller den Werkstattpartnern, dass sie gegen den Servicevertrag verstoßen, so der BBE-Berater. Andere Fahrzeughersteller seien wiederum kulanter. Sie würden bei Bedarf spezielle Werkzeuge an ihre Servicepartner auch ausleihen, um so die Kostenbelastung der Unternehmen gering zu halten.
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