Staatliche Förderung: Vorteile für Erdgas

Autor / Redakteur: Edgar Schmidt / Edgar Schmidt

Die Gasantriebe sind durch die hohen Benzin- und Dieselpreise im Aufschwung. Wie sich diese Entwicklung weiter fortsetzt, hängt auch von der politischen Unterstützung ab. Eine Studie sieht nun Vorteile vor allem für CNG.

Sowohl CNG als auch LPG bieten aus Umweltsicht Vorteile gegenüber mineralölbasiertem Otto- und Dieselkraftstoff. Bei ähnlichen (direkten) Schadstoffemissionen wie Otto-Motoren würden beide Gasantriebe eine bessere Bilanz bei Treibhausgasen (THG) aufweisen, heißt es in einer Kurzstudie eines wissenschaftlichen Konsortiums unter Federführung des Deutschen Zentrums für Luft und Raumfahrt (DLR). Die Untersuchung gilt als Grundlage für die Diskussion um die Weiterführung der Förderung von Gasantrieben im Rahmen der neuen Mobilitäts- und Kraftstoffstrategie der Bundesregierung (MKS).

Bislang ist der vergünstigte Mineralölsteuersatz für CNG und LPG bis zum 31. Dezember 2018 begrenzt. Da der Klimaschutz derzeitig eine der größten politischen Herausforderung darstelle, könne vor allem die THG-Bilanz als ein Argument für eine Weiterförderung angesehen werden, heißt es in der Studie.

Neben der relativen THG-Minderung gebe es nach Ansicht der Forscher jedoch auch einen Grund, der für eine strategische Weiterförderung von CNG beziehungsweise LPG spreche: Kraftstoffdiversifizierung.

Aus Gründen der Versorgungssicherheit sollten Kraftstoffe gefördert werden, die auch unabhängig von Erdöl bereitgestellt werden können. Diese Möglichkeit böten sich sowohl bei CNG als auch LPG (wenn es aus der Erdgasförderung stammt).

Integration erneuerbarer Energien

Langfristig sollten auch im Verkehrssektor verstärkt erneuerbare Energien genutzt werden. Diese böten sich aus heutiger Sicht jedoch nur beim CNG, nicht beim LPG.

Damit habe das LPG zwar für die Kraftstoffdiversifizierung einen strategischen Nutzen, das CNG böte aus Sicht der Forscher aber zusätzlich auch Potenziale für die Integration erneuerbarer Energien und zukünftiger Technologien im Verkehr.

Weiterhin sind sie der Meinung, dass die Verbreitung von CNG und der entsprechende Ausbau der Infrastruktur prinzipiell die Möglichkeit eröffne, auch im Nutzfahrzeugbereich die Kraftstoffversorgung zu diversifizieren und erneuerbaren Energien einzuführen. Denn die CNG-Infrastruktur könne beispielsweise dazu genutzt werden, erneuerbares Methan als verflüssigtes Erdgas (LNG) auch für Lkw nutzbar zu machen.

Außerdem sollte laut der Kurzstudie bei einer Fortschreibung der Energiesteuerermäßigung berücksichtigt werden, dass CNG aus Umweltgesichtspunkten gegenüber LPG ein größeres Potenzial biete. Für die weitere Förderung schlagen die Forscher vor, vor allem erneuerbare Bereitstellungspfade in den Fokus zu stellen.

Als weiteres Argument für eine zusätzliche oder sogar ausschließliche Förderung von Biomethan führen sie an, dass dieser Energieträger bisher alternativ nur in relativ kleinen KWK-Anlagen oder in mit deutlich reduzierten Klimagaseinsparungen versehenen Wärme-Anwendungen genutzt werden könne. Biomethan als Kraftstoff würde die Klimaschutzpotenziale wesentlich besser ausnutzen. Um seinen Einsatz zu forcieren, müsste es aber eine gesetzlich festgelegte Absatzquote von Biomethan zu CNG geben.

Kaum Umweltvorteile beim LPG

LPG dagegen habe aktuell geringere Umweltvorteile und auch künftig geringere Umweltentlastungspotenziale. Außerdem erscheint den Forschern die Einführung erneuerbarer LPG-Bestandteile bei den gegenwärtigen Entwicklungen unwahrscheinlich. Dies sollte aus ihrer Sicht bei der Diskussion um die Weiterförderung genauso beachtet werden wie der Beitrag von LPG zur Kraftstoffdiversifizierung.

Alternativ zur bisherigen Energiesteuerreduktion könne Deutschland künftig auch an das Konzept der EU-Kraftstoffstrategie anknüpfen, indem die Energiesteuer anhand der CO2 bzw. der THG-Emissionen pro MJ Kraftstoff festgesetzt wird. Durch eine konkrete Unterscheidung der Kraftstoffe und ihrer Breitstellungspfade könnten so auch die unterschiedlichen THG-Emissionen für CNG und LPG aus fossilen und erneuerbaren Pfaden berücksichtigt werden.

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