Digitale Arbeitszeiterfassung wird Pflicht Stechuhr 4.0: Diese sechs Tools sind für Kfz-Betriebe geeignet

Von Harald Czycholl 4 min Lesedauer

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Die tägliche Arbeitszeit soll künftig elektronisch erfasst werden. Für Kfz-Betriebe sind sechs Programme interessant, die unterschiedliche Betriebsgrößen und Anforderungen abdecken.

Betriebe mit mehr als zehn Mitarbeitern können sich schon einmal darauf einstellen, dass sie die Arbeitszeiten ihres Personals bald digital erfassen müssen. (Bild:  Pormezz - stock.adobe.com)
Betriebe mit mehr als zehn Mitarbeitern können sich schon einmal darauf einstellen, dass sie die Arbeitszeiten ihres Personals bald digital erfassen müssen.
(Bild: Pormezz - stock.adobe.com)

Die tägliche Arbeitszeit von Beschäftigten in Deutschland soll künftig elektronisch aufgezeichnet werden. Das sieht ein Gesetzentwurf aus dem Bundesarbeitsministerium für eine Reform des Arbeitszeitgesetzes vor. Ausnahmen soll es nach jetzigem Stand für Kleinbetriebe mit bis zu zehn Mitarbeitenden geben – hier wäre eine händische Aufzeichnung in Papierform zulässig. Außerdem sollen Arbeitgeber und Gewerkschaften vereinbaren können, von der elektronischen Form der täglichen Arbeitszeiterfassung abzuweichen.

Hintergrund der gesetzlichen Neuregelung ist ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom September vergangenen Jahres, das sich wiederum auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2019 bezieht. Demnach sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, die Arbeitszeiten ihrer Angestellten genau aufzuzeichnen – und zwar nachvollziehbar und fälschungssicher.