Steuer-ID beim Autokauf erfassen
Um Steuerbetrug vorzubeugen, müssen Autokäufer ab 2018 ihre Steuernummer angeben. Das erhöht den Aufwand für Handel und Banken. Der Deutsche Auto Dienst entwickelt ein System, das die Erfassung erleichtert.
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Ab 2018 müssen Autokäufer ihre Steuernummer angeben, wenn sie ihren neuen Wagen finanzieren möchten. Das ist Bestandteil des Steuerumgehungsbekämpfungsgesetzes, das der Bundestag am 27. April 2017 verabschiedet hat. Somit müssen ab dem 1.1.2018 die Steuer-IDs aller neuen Kontoinhaber, Verfügungs- und wirtschaftlich Berechtigten erfasst sowie die der Bestandskunden bis 2020 nachgefasst werden.
Das Gesetz entstand nach Bekanntwerden der „Panama Papers“ und soll Steuertricks vorbeugen. Der Bundesverband deutscher Banken kritisiert das Gesetz scharf. So gut wie niemand habe seine elfstellige steuerliche Identifikationsnummer spontan parat – dennoch müssen Kunden diese bei der Fahrzeugfinanzierung ab dem 1.1.2018 bereithalten. Es besteht die Gefahr, dass aus diesem Grund viele Finanzierungsgeschäfte abgebrochen werden müssten.
Um dieser Gefahr vorzubeugen, will der Deutsche Auto Dienst (DAD) Handel und Banken helfen, die Steuernummern zu erfassen. „Die Kreditinstitute sind vom Gesetzgeber verpflichtet worden, die Identifikationsnummern vieler ihrer Kunden zu erheben. Das sorgt für einen großen, noch nicht absehbaren Verwaltungsaufwand bei unseren Kunden“, erklärt Jan Beiten, Manager Business Development des DAD. Beiten kündigte für den Herbst ein Full-Service-System an, das die Abwicklung der Fahrzeugfinanzierung erheblich erleichtern soll.
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